Der Mietwagenfahrer bzw. die Mietwagenfahrerin ist im Fahrdienst mit Fokus auf Personenbeförderung tätig. Seine bzw. ihre Dienste werden von Schulkindern, Fluggästen und Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit beansprucht, um von A nach B zu kommen.
Eng verwandte Berufe sind Chauffeur, Taxifahrerin und Fahrer.
Die Mietwagenfahrerin ist im Personentransport tätig. Sie sorgt dafür, dass Schulbus oder Shuttle sicher und pünktlich den Zielort erreichen. Es handelt sich daher um einen verantwortungsvollen Beruf, der sich rund um Autofahren und den Kontakt zu Menschen dreht.
Anders als eine Taxifahrerin wird die Mietwagenfahrerin bereits vorab informiert, wen sie befördert und kann sich dementsprechend auf ihre Fahrgäste einstellen. Das ist wichtig, denn die Personenbeförderung durch eine Mietwagenfahrerin kann sehr unterschiedlich aussehen: Die Mietwagenfahrerin ist Fahrerin für Schul- und Kindergartenkinder, im Limousinen-Service tätig oder sie befördert Patientinnen oder Personen mit Handicap.
Bei der Personenbeförderung an die jeweiligen Orte liegt ihr Fokus auf Pünktlichkeit und Sicherheit. Sie ist eine hilfsbereite und vertrauenswürdige Ansprechperson für ihrer Fahrgäste. Wenn nötig, hilft sie ihrer Kundschaft außerdem beim Ein- und Aussteigen sowie beim Verstauen des Gepäcks.
Wenig überraschend dürfte der Arbeitsplatz der Mietwagenfahrerin sein: Sie verbringt die meiste Zeit hinter dem Lenkrad. Ihre Einsatzbereiche variieren dabei jedoch und dementsprechend der Einsatzort: In ländlichen Regionen etwa werden Mietwagenfahrerinnen häufig zur Beförderung von Kindern eingestellt. Im Flughafentransfer befördern sie die Fluggäste zwischen Stadt und Flughafen.
Mögliche Arbeitgeber sind Fahrdienst-Unternehmen oder Taxiunternehmen.
Wie Chauffeure, Krankenwagenfahrer oder Privatfahrer, die gewerblich bis zu acht Personen befördern möchten, benötigt ein Mietwagenfahrer einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein (P-Schein) genannt. Die Schulungsmaßnahme dauert bis zu 3 Monaten und wird in Taxischulungszentren vorgenommen. Da sich diese Qualifikation mit den Voraussetzungen an andere Fahrdienste überschneidet, ist es dem Mietwagenfahrer möglich, in den genannten unterschiedlichen Bereichen tätig zu werden, sofern er eine entsprechende praxisorientierte Fortbildung erfolgreich abschließt.
Um den Mietwagenschein zu erwerben, muss der Anwerber mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder C1E (für PKW) besitzen.
Da der Mietwagenfahrer beinahe durchgehend in Kundenkontakt steht, sollte er freundlich und aufgeschlossen sein. Ein guter Orientierungssinn ist ebenfalls ein Muss. Sein Fahrstil ist verantwortungsvoll, sicher und umweltbewusst. In Stresssituationen bleibt der Mietwagenfahrer ruhig.
Darüber hinaus spricht er fließend Deutsch und besitzt Grundkenntnisse in Englisch. Ein gepflegtes Äußeres, sicheres Auftreten, Pünktlichkeit und Diskretion sind ebenso unabdingbar für den Beruf.