Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es die ersten Taxiunternehmen in Deutschland. Durch die Motorisierung des öffentlichen Verkehrs ersetzten Taxis nach und nach die Pferdekutschen und sorgten für den Transport der Menschen. Taxifahrer bzw. Taxifahrerinnen befördern also Personen und ihr Gepäck gegen Entgelt in einem Fahrzeug zum gewünschten Fahrtziel.
Im sogenannten Gelegenheitsverkehr nehmen Taxifahrer Fahrgäste auf und transportieren diese innerhalb eines feststehenden Pflichtfahrgebiets an den gewünschten Zielort. Vor Dienstantritt überprüft jeder gewissenhafte Taxifahrer, ob sein Fahrzeug vollständig betriebsfähig und verkehrssicher ist.
Taxifahrer haben zumeist ihren Startpunkt an Bahnhöfen, Flughäfen, Theatern, Konzerthallen oder an speziell eingerichteten Taxiständen und halten sich dort für Fahraufträge bereit. Darüber hinaus können sie Beförderungsaufträge auch per Funk von der Taxizentrale erhalten. In diesem Fall fahren sie an das gewünschte Ziel, um die Fahrgäste dort abzuholen.
Je nach Fahrgastwunsch wählen Taxifahrer dann selbstständig die schnellste Route aus oder fahren den vom Fahrgast gewünschten Weg. Ebenfalls helfen sie dem Fahrgast beim Einladen des Gepäcks und sind gegebenenfalls beim Ein- und Ausstieg behilflich.
Zu Beginn der Fahrt stellen Taxifahrer das Taxameter an, welches am Ende der Fahrt den zu zahlenden Fahrpreis anzeigt. Diesen kassiert der Taxifahrer und stellt auf Wunsch auch eine Quittung aus. Darüber hinaus geben Taxifahrer auf Nachfrage hin auch Auskunft über gute Restaurants, Hotels oder Tipps zum Nachtleben wie Clubs, Theater etc., da sie sich in ihrem Fahrgebiet gut auskennen.
Als Taxifahrer kann man sowohl selbstständig arbeiten als auch als Angestellter tätig sein. Wer selbstständig tätig sein möchte, muss zunächst ein Gewerbe anmelden und sich die entsprechende Konzession zur Personenbeförderung besorgen. Darüber hinaus sind noch einige andere Voraussetzung wie z. B. der Taxi-Unternehmerschein oder eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK zu erbringen. Wer als angestellter Taxifahrer arbeitet, muss sich nicht um organisatorische und verwaltende Aufgaben kümmern, sondern ist lediglich für die Beförderung der Fahrgäste zuständig. Allerdings ist er einem Taxiunternehmen verpflichtet und kann daher nicht so frei und selbstbestimmt arbeiten wie ein selbstständiger Taxifahrer.
Zusätzlich zur herkömmlichen Personenbeförderung übernehmen Taxifahrer auch gelegentlich Krankentransporte, führen Kurierfahrten aus und erledigen Botenaufträge. Teilweise fallen auch die Reinigung des Fahrzeuges sowie das Durchführen kleinerer Reparaturen in den Aufgabenbereich von Taxifahrern.
Grundsätzlich gibt es für den Beruf der Taxifahrerin keine staatlich geregelte Ausbildung. Dennoch ist eine Ausbildung im Bereich Güterkraft- und Personenverkehr von Vorteil.
Weiterhin werden zur Ausübung des Berufs die Vollendung des 21. Lebensjahres, eine gültige Fahrerlaubnis sowie die Genehmigung zur Personenbeförderung (P-Schein oder Taxischein) vorausgesetzt. Auch die fachliche Eignung muss durch ein medizinisches Gutachten von einem Arzt bestätigt werden.