Patentanwälte und Patentanwältinnen unterstützen ihre Mandanten beim Erhalt von Patenten und Lizenzen. In ihrem Arbeitsalltag assistieren ihnen Patentanwaltsfachangestellte (bzw. Patentsachbearbeiter und Patentsachbearbeiterinnen). Diese nehmen vor allem kaufmännische und verwaltende Aufgaben für sie wahr.
Bis zum Jahr 1995 wurde für diesen Ausbildungsberuf die Bezeichnung Patentanwaltsgehilfe bzw. Patentanwaltsgehilfin verwendet.
Zum Arbeitsalltag eines Patentanwaltsfachangestellten gehören hauptsächlich organisatorische Tätigkeiten. Er bearbeitet die Post und eingehende E-Mails und nimmt Anrufe entgegen. Außerdem erstellt er Anträge für Patent- oder Markenanmeldungen sowie Rechnungen.
Auch der Kundenkontakt spielt in diesem Beruf eine Rolle. Unter anderem vereinbart der Patentanwaltsfachangestellte Beratungstermine mit Mandanten und steht mit diesen schriftlich oder telefonisch in Kontakt. Bei Terminen ist er für den Empfang und die Betreuung der Mandanten zuständig.
Darüber hinaus gehören auch die Führung der Akten und die Überwachung von Fristen zu seinem Arbeitsalltag. Beispielsweise stellt er sicher, dass Klagen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eingereicht werden. Bei seiner Arbeit steht er in Kontakt mit dem Patentanwalt und richtet sich nach dessen Vorgaben.
Eine weitere Aufgabe des Fachangestellten ist es, den Patentanwalt oder die Patentanwältin bei der Auswertung von neu angemeldeten Schutzrechten und anderen Aufgaben zu unterstützen.
Vor allem bei internationalen Patenten steht ein Patentanwaltsfachangestellter in Kontakt mit ausländischen Behörden. Hier helfen ihm gute Englisch- und gegebenenfalls andere Fremdsprachenkenntnisse.
Das Aufgabenspektrum eines Patentanwaltsfachangestellten hängt in den meisten Fällen von der Größe des Unternehmens ab, in dem er tätig ist. Während er in einer großen Kanzlei häufig auf einen bestimmten Bereich spezialisiert ist, ist er in kleineren Kanzleien in der Regel für alle anfallenden Aufgaben zuständig.
Die hauptsächlichen Arbeitgeber von Patentanwaltsfachangestellten sind Patentanwaltskanzleien. Darüber hinaus sind sie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie bei Gewerkschaften und in Patentabteilungen von Unternehmen tätig.
Für die Arbeit in diesem Beruf ist eine entsprechende dreijährige duale Berufsausbildung erforderlich. Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin oder zur Betriebswirtin für Recht zu absolvieren. Zusätzlich werden in einigen Unternehmen interne Seminare und Fortbildungen angeboten. Alternativ kann auch ein Studium neue berufliche Chancen ermöglichen. Unter anderem bieten sich die Studiengänge Rechtswissenschaft, Patentingenieurwesen und Wirtschaftsrecht an.
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Patentanwaltsfachangestellte ihr berufliches Wissen auf den neuesten Stand bringen oder vertiefen. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Themenbereiche an:
Wichtige Fähigkeiten für eine Karriere als Patentanwaltsfachangestellte sind Organisationstalent, Selbstständigkeit und Kommunikationsstärke. Auch gute Englischkenntnisse sowie Kenntnisse anderer Fremdsprachen sind von großem Vorteil.