Der Referent der Geschäftsführung unterstützt als Assistenz die Unternehmensleitung und arbeitet dennoch selbstständig. Die Geschäftsführung bildet den Dreh- und Angelpunkt jedes Unternehmens und damit das Tätigkeitsfeld für einen Referenten der Geschäftsführung. Dementsprechend findet er in Kleinunternehmen, vor allem aber in großen Konzernen einen Job. Die Aufstiegschancen sind groß, denn in dieser Position lernt ein Mitarbeiter das Unternehmen sehr gut kennen. Folglich entwickelt sich der Referent zu einem unverzichtbaren Teil des Unternehmens.
Der Referent der Geschäftsführung arbeitet in allen Abteilungen und Zweigen des Betriebes. Regelmäßig kommt er mit der gesamten Belegschaft in Kontakt und arbeitet somit in gewissem Maße für alle weiteren Kollegen. Er leitet Eindrücke der Mitarbeiter und Entwicklungen im Betrieb an die Geschäftsführung weiter.
Für die Geschäftsführung setzt er Änderungen sowie kommunikative Mittel gegenüber Außenstehenden um. Darunter fallen Teile der Belegschaft sowie Kunden und Zulieferer. Darüber hinaus unterstützt der Referent den Geschäftsführer bei konzeptionellen Aufgaben. In der Finanzbranche und in anderen Wirtschaftsunternehmen entstehen Aufgaben im Bereich der Finanzplanung und Rechnungslegung.
Neben seiner Unterstützung der Geschäftsführung leitet der Referent bei Bedarf andere Abteilungen oder Projekte. Er übernimmt beispielsweise die Federführung bei der Durchführung von Veranstaltungen, möglicherweise plant er auch Auftritte auf Messen. Im Konzernbereich bildet er die Kommunikationsplattform gegenüber Holdings und Mitarbeitern im Outsourcing-Bereich. Im Rahmen seiner Arbeit für die Geschäftsführung plant er deren Sitzungen und organisiert die genaue Durchführung. Im externen Bereich begleitet der Referent der Geschäftsführung die leitenden Mitarbeiter auf Meetings und nimmt weitere Verpflichtungen des Geschäftsführers wahr. Dieser ist ihm gegenüber weisungsbefugt und übergibt ihm einen Teil der Kompetenzen. Auch die Übernahme von Verantwortung im Rahmen der Prokura kommt bei entsprechender Qualifikation infrage.