Reiseleiter bzw. Reiseleiterinnen sind im Tourismus tätig und fungieren als Bindeglied zwischen Reiseteilnehmer, Reiseveranstalter und Zielort. In leitender Funktion sind sie für die Umsetzung des zwischen Reiseveranstalter und reisendem Kunden vertraglich geregelten Reiseprogramms verantwortlich. Dabei leiten und beaufsichtigen sie den Reiseablauf und informieren über den Zielort.
In der Regel sind Reiseleiterinnen auf eine bestimmte Art von Reisen und auf ein bestimmtes Reisegebiet spezialisiert. Dabei kann es sich z. B. um Studien-, Abenteuer- oder Seniorenreisen handeln. Sie betreuen nicht nur ihre Reisegruppe und organisieren ggf. Ausflüge; sie sind darüber hinaus die ersten Ansprechpartner bei Problemen, Beschwerden oder auch für Anregungen, damit die Reise für die Teilnehmer so angenehm wie möglich wird. Reiseleiterinnen übernehmen am Zielort selbst häufig Stadtführungen und informieren die Reiseteilnehmer über Traditionen, Besonderheiten oder die Geschichte. Zu den genauen Aufgaben einer Reiseleiterin zählen:
Zu unterscheiden ist der Beruf des Reiseleiters von dem des Fremden- bzw. Reiseführers oder dem des Reisebegleiters. Während sich der Reisebegleiter als Repräsentantin des Reiseveranstalters versteht, erläutern Fremden- bzw. Reiseführer Besuchern in einer Sprache ihrer Wahl das natürliche und kulturelle Erbe des Reisegebiets. Organisatorische Aufgaben, wie ein Reiseleiter sie innehat, gehören weder zur Tätigkeit des Reisebegleiters noch zu der des Fremden- bzw. Reiseführers.
Reiseleiterinnen und Reiseleiter arbeiten stets mit Menschen innerhalb der Tourismusbranche, doch wo genau sie aktiv sind, kann variieren. Häufig sind Reiseleiter selbstständig und arbeiten auf Honorarbasis für Reiseveranstalter, Fremdenverkehrsämter, Reiseverkehrsunternehmen oder bei Kreuzfahrt- bzw. Ausflugsschiffen. Sie können allerdings auch Anstellung bei lokalen Tourismusverbänden finden.
Weder die Berufsbezeichnung noch die Ausbildung zum Reiseleiter sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Es darf sich jeder Reiseleiter nennen, der einschlägige Kenntnisse über den Zielort vorweisen kann. Auch wenn der Beruf ein typischer Beruf für Quereinsteiger ist, werden die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen in den Ausbildungen zum Fachwirt - Tourismus, zum Touristikassistenten oder zum Tourismuskaufmann für Privat- und Geschäftsreisen in der Tourismusbranche vermittelt. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit der Umschulung zum Reiseleiter, die sechs bis neun Monate dauern kann.
Für Erst- und Quereinsteiger werden seit einigen Jahren viele Weiterbildungsangebote von privaten Anbietern angeboten. Hier lassen sich durch unterschiedliche Seminare verschiedene Zertifikate erwerben. Die Dauer dieser Aus- und Fortbildungen variiert. Das IHK-Zertifikat „Reiseleitung“ gibt es seit 2000, dieses wird allerdings nur in einzelnen Bundesländern angeboten und noch nicht bundesweit.