Der Sachgebietsleiter arbeitet als Experte mit viel Engagement und Verantwortung. Diese Berufsgruppe kommt branchenübergreifend und für vielfältige Belange zum Einsatz.
Als Besonderheit eignet sich der Beruf gut für Quereinsteiger. Diese bringen eine branchenverwandte Tätigkeit mit oder verfügen über entsprechendes Fachwissen. Demzufolge liegt das Durchschnittsalter bei Sachgebietsleitern niedriger als bei anderen Berufen. Darüber hinaus gibt es Arbeitnehmer dieser Art bis ins Rentenalter. Auch nach längeren Auszeiten durch Schwangerschaften oder Erkrankungen ist der Wiedereinstieg möglich. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Arbeitgeber und dem Tätigkeitskreis ab.
Im verwaltungsrechtlichen Sinn ist der Begriff Sachgebietsleiter mit Sachbearbeiter gleichzusetzen. Es handelt sich um eine Person, der im gehobenen Dienst ein Sachgebiet leitet. Im wirtschaftlichen Sinn entspricht das der Managementlaufbahn in einer zunächst unteren bis mittleren Ebene. Der Sachbearbeiter zeichnet verantwortlich für das Erreichen gesetzter Ziele. Diese ergeben sich aus Projekten oder aus der Struktur des Unternehmens. Dem Gebietsleiter obliegen führungspolitische und unternehmerische Aufgaben. Ein Tätigwerden ist im öffentlichen Angestellten-Verhältnis sowie bei privatrechtlichen Unternehmen denkbar.
Oftmals gibt der Gebietsleiter Weisungen des Managements oder eines Referatsleiters an seine Mitarbeiter weiter. Diese betraut er mit formellen Aufgaben, um seine Einzelfälle zu bearbeiten. Ein zunehmend häufiges Einsatzgebiet für Sachbearbeiter dieser Art ergibt sich im Personalwesen. Hier verlagert die Unternehmens-Führung oder die Amtsleitung Personalentscheidungen auf Sachgebietsleiter im Personalwesen. In anderen Unternehmen arbeitet der Angestellte mit dem Einkauf zusammen und strukturiert den Warenverkehr. Gebietsleiter arbeiten als Schnittstelle zwischen den einzelnen Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Sie halten sich über das Geschehen auf dem Laufenden und tragen für die Entwicklung ihres Arbeitgebers Mitverantwortung.