Sprengmeister bzw. Sprengmeisterinnen sind für die sichere Durchführung von Sprengarbeiten aller Art verantwortlich. Ihre Fähigkeiten sind unter anderem bei Notsprengungen bzw. Entschärfungen von übriggebliebenen Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefragt oder bei Gebäudesprengungen.
Allerdings gibt es den Beruf Sprengmeister im eigentlichen Sinne nicht, sondern er wird nur umgangssprachlich so genannt. Denn eine Meisterausbildung im herkömmlichen Verständnis ist damit nicht gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet Sprengberechtigter bzw. Sprengberechtigte.
Sprengberechtigte planen und koordinieren den Arbeitsablauf sowie alle Tätigkeiten für die sichere Ausführung von Sprengarbeiten. Bevor jedoch mit der Sprengung begonnen werden kann, müssen die Sprengmeister zunächst die zuständige Behörde über das Sprengvorhaben informieren. Außerdem müssen sie gegebenenfalls die Polizei informieren, damit der Sprengbereich abgesperrt und gesichert werden kann. Auch die Erkundung der Umgebung und die Inspizierung des zu sprengenden Materials fallen in den Aufgabenbereich von Sprengmeistern.
Innerhalb ihres Sprengteams geben Sprengberechtigte fachtechnische Anweisungen und beaufsichtigen den Ablauf der Sprengarbeiten. Ebenfalls sind sie dafür zuständig, die benötigte Sprengstoffmenge herauszufinden sowie den Ablauf der Sprengung festzulegen. Abschließend veranlassen sie die Anbringung der Sprengmittel. Dazu lassen die Sprengmeister Sprenglöcher bohren, elektrische Zünder anbringen und diese an Schießleitungen anschließen.
Nach der Detonation müssen die Sprengberechtigten überprüfen, ob alle Sprengsätze sachgemäß explodiert sind und zudem die Emissionen der Sprengstoffe außerhalb des Sprengorts messen. Darüber hinaus fällt es ebenfalls in ihren Aufgabenbereich, das Personal auszuwählen und den wirtschaftlichen Erfolg der Sprengung zu überprüfen.
Sprengmeisterinnen kommen überall dort zum Einsatz, wo Sprengarbeiten ausgeführt werden müssen. Unter anderem finden sie in folgenden Bereichen Beschäftigung:
Sprengberechtigte ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Zusatzqualifikation bzw. eine berufliche Weiterbildung. Die Fortbildung erfolgt in Deutschland im Rahmen von berufsbegleitenden Lehrgängen auf der Grundlage des Sprengstoffgesetztes und der entsprechenden Verordnungen. Aufgebaut ist die Weiterbildung in Grund- sowie darauf aufbauende Sonderlehrgänge. Diese müssen an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten (Sprengschulen) durchgeführt werden.
Generell müssen in Deutschland für die Zulassung zur Weiterbildung folgende Kriterien erfüllt sein:
Zudem ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium Voraussetzung, jeweils in Verbindung mit einschlägiger Berufserfahrung.