Bei Technikern und Technikerinnen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Beruf, sondern um eine allgemeine Bezeichnung für Berufsgruppen, die in einem technischen Bereich tätig sind. Die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker bzw. Staatlich geprüfte Technikerin darf nur führen, wer die entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dennoch gibt es weitere Berufe, die den Zusatz Techniker bzw. Technikerin führen.
Staatlich geprüfte Techniker sind Fachkräfte, die im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe tätig sind. Ihre genauen Aufgaben variieren je nach Beruf, den sie ausüben. Sie können beispielsweise im Bereich Maschinenbau an der Herstellung von Maschinen beteiligt sein oder Kunden beraten und betreuen. Außerdem überwachen und optimieren Techniker die Arbeitsabläufe in Zusammenarbeit mit Ingenieuren und anderen Fachabteilungen. Darüber hinaus können weitere Tätigkeiten in der Produktion, Montage oder im Rechnungswesen sowie die Ausbildung von Lehrlingen zu ihrem Aufgabenbereich gehören.
Techniker finden vor allem in Betrieben der Industrie oder des Handwerks Beschäftigung. Sie können aber auch als selbstständige Unternehmer tätig sein.
Die Bezeichnung Staatlich geprüfte Technikerin ist geschützt. Daher ist der Einstieg in diesen Beruf bzw. die Erlaubnis, diese Bezeichnung tragen zu dürfen, reglementiert. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik. Um für diese zugelassen zu werden, muss eine angehende geprüfte Technikerin den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Gegebenenfalls kann sie auch ohne abgeschlossene Ausbildung zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden, sofern sie mindestens sieben Jahre in einem relevanten Beruf gearbeitet hat. Im Rahmen der Weiterbildung kann eine Technikerin sich für eine von über 60 möglichen Spezialisierungen entscheiden. Die folgende Liste gibt einen unvollständigen Überblick darüber, welche verschiedenen Fachrichtungen es für den Abschluss Staatlich geprüfte Technikerin gibt:
Weitere Techniker-Berufe
Nicht bei allen Berufen, die in ihrer Bezeichnung den Titel Techniker tragen, handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung. Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über technische Berufe, bei denen es sich entweder um einen Ausbildungsberuf oder um eine berufliche Einsatzmöglichkeit handelt: