Der Steuerfachwirt bzw. die Steuerfachwirtin wird oft mit dem Steuerberater verwechselt, da viele inhaltliche Überschneidungen dieser Berufsgruppen bestehen. Der entscheidende Unterschied ist, dass ein Steuerberater selbständig als Inhaber eines Steuerbüros tätig ist, während der Steuerfachwirt als Angestellter in einer Steuerberatungskanzlei arbeitet. Somit entspricht die ausgeübte Tätigkeit aber im weitesten Sinne der eines Steuerberaters: Der Steuerfachwirt berät steuerpflichtige Bürger im Hinblick auf ihre Steuererklärung sowie die steuerliche Optimierung. Weiterhin wirkt er beratend in Unternehmen und bei selbständig tätigen bezüglich steuerrelevanter Projekte oder Vorhaben.
Somit übernehmen Steuerfachwirte verantwortungsvolle und wichtige Aufgaben in Steuerberaterpraxen. Sie befassen sich mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft. Weiterhin bearbeiten sie außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder Erbschaft- und Schenkungssteuerfragen. Außerdem sind sie ebenfalls dafür verantwortlich, den Schriftverkehr mit Mandanten und Finanzbehörden abzuwickeln sowie Beratungsgespräche mit Klienten vorzubereiten. Darüber hinaus können sie auch Führungsaufgaben als Leiter einer Mitarbeitergruppe oder in der Lehrlingsausbildung wahrnehmen.
Bei der Erstellung von Finanz- oder Lohnbuchhaltungen, bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Unternehmen ist der Steuerfachwirt meist nur unterstützend tätig. Lediglich in seltenen Fällen arbeitet er ganz in Eigenverantwortung.
Steuerfachwirt ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung einheitlich durch die Steuerberaterkammer geregelt ist. Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellter oder aber in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf wie z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter oder Bankkaufmann. Alternativ besteht die Möglichkeit mit einer mindestens achtjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen zu werden. Man kann die Weiterbildung entweder in Voll- oder in Teilzeit absolvieren. Ein Vollzeitkurs bzw. ein Tageslehrgang dauert dann ca. zwei Monate, während ein Teilzeitlehrgang oder ein Fernstudium durchschnittlich ein bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen.
Grundlegend für diesen Beruf ist nicht nur das Interesse für steuerliche Dinge, sondern auch die Fähigkeit, sehr komplexe Zusammenhänge zu verstehen und diese in Beratungsgesprächen mit den Mandanten der Steuerberatungskanzlei auch verständlich erklären zu können. Doch mindestens genauso wichtig in diesem Beruf sind Sorgfalt, Verlässlichkeit und Teamfähigkeit, da sehr oft auch im Team gearbeitet wird. Um eine optimale Betreuung des Mandanten gewährleisten zu können, sollten ebenfalls ausgeprägte zwischenmenschliche Fähigkeiten – wie in allen beratenden Berufen – vorhanden sein.