Ob Walzer, Swing oder Discofox: Sie sind Experten, wenn es ums Tanzen geht. Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen (bzw. Tanztrainer und Tanztrainerinnen) lehren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verschiedene Tanzstile und Tanzarten, indem sie ihnen die Tanzschritte vorführen und wenn nötig die Bewegungen der Schüler korrigieren.
In Tanzschulen und Tanzvereinen hält ein Tanzlehrer Tanzkurse in Form von Einzel- und Gruppenstunden ab und bringt seinen Schülern beispielsweise Standardtänze wie Walzer, Tango und Cha-Cha-Cha, aber auch Tänze wie Jazzdance und Breakdance bei. Unter anderem bereitet er auch Brautpaare auf ihren Hochzeitstanz vor. Welche Tänze ein Tanzlehrer unterrichtet, hängt davon ab, in welcher Tanzschule er tätig ist und in welchem Bereich er seine Ausbildung gemacht hat.
Bevor er mit einer Unterrichtsstunde beginnt, stellt der Tanzlehrer einen Unterrichtsplan zusammen und erstellt Choreographien. Im Unterricht tanzt er den Schülern die Schrittfolgen und Figuren vor, beobachtet die Bewegungen und die Körperhaltung der Schüler und korrigiert sie gegebenenfalls. Bei Paartänzen zeigt er den Schülern sowohl die Schritte für die Männer als auch die für die Frauen.
Mit fortgeschrittenen Tänzern trainiert der Tanzlehrer für den Erwerb von Tanzabzeichen. Auch die Betreuung von Turnierpaaren und Tanzgruppen im Bereich des Leistungssports kann zu seinem Aufgabenbereich gehören. Mit diesen trainiert er für Wettkämpfe und Turniere und begleitet sie dorthin. Für Spitzenpaare übernimmt er teilweise auch die Öffentlichkeitsarbeit.
Auch in Rehabilitationskliniken und Altenheimen gibt ein Tanzlehrer Tanzunterricht. Dort zeigt er den Teilnehmern vor allem Übungen, mit denen sie im Alltag in Bewegung bleiben.
Neben dem Unterricht übernimmt ein Tanzlehrer auch Aufgaben im Bereich der Verwaltung der Tanzschule. Beispielsweise organisiert er Tanzveranstaltungen wie Bälle und Partys und führt den Schriftverkehr mit seinen Schülern. Teilweise ist er auch mit der Planung und Umsetzung von Marketingkampagnen betraut und gestaltet dafür unter anderem Flyer. Auch die Dekoration von Tanzsälen und der Entwurf von Kostümen können zu seinen Aufgaben gehören.
Tanzlehrer finden vor allem in Tanzschulen und Tanzvereinen sowie in Fitnessstudios und an Volkshochschulen eine Anstellung. Außerdem arbeiten sie in Altenheimen und Rehabilitationskliniken oder sind selbstständig oder freiberuflich tätig.
Für die Arbeit als Tanzlehrerin ist in den meisten Fällen eine gleichnamige Ausbildung erforderlich, die beispielsweise der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) anbietet. In der Regel dauert die Ausbildung zur Tanzlehrerin drei Jahre. Außerdem ist für das Unterrichten von Minderjährigen meist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig.
Eine Weiterbildung zur Tanz- und Bewegungstherapeutin oder zur Gymnastik- und Tanzpädagogin mit dem Schwerpunkt Bewegungstherapie kann Tanzlehrerinnen neue berufliche Perspektiven schaffen. Auch ein Studium stellt eine Möglichkeit zur Weiterbildung dar. Naheliegend sind unter anderem die folgenden Studiengänge:
Weitere Möglichkeiten, die sich für Tanzlehrerinnen nach der abgeschlossenen Ausbildung anbieten, sind die Arbeit als Freiberuflerin sowie der Schritt in die Selbstständigkeit und die Eröffnung einer eigenen Tanzschule.
Anpassungsweiterbildungen helfen Tanzlehrerinnen dabei, ihre beruflichen Kenntnisse in einzelnen Bereichen aufzufrischen oder zu vertiefen. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl:
Außerdem können sich Tanzlehrerinnen auf einzelne Arbeitsbereiche spezialisieren, beispielsweise ist eine Spezialisierung als Kindertanzlehrerin möglich.
Wichtige Fähigkeiten für den Beruf der Tanzlehrerin sind unter anderem eine Affinität zu Musik und körperliche Fitness. Auch gute Beweglichkeit und ein sicheres Rhythmusgefühl sowie Kreativität und eine gute Beobachtungsgabe sind für die Arbeit in diesem Beruf essenziell. Darüber hinaus sollte eine Tanzlehrerin die Bereitschaft für unregelmäßige Arbeitszeiten mitbringen. Da sie teilweise in direktem Körperkontakt mit ihren Schülern steht, sollte auch hierfür eine Bereitschaft vorhanden sein. In einigen Fällen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.