Ein Ingenieurbüro gilt als Dienstleistungsunternehmen, das im technischen beziehungsweise dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich tätig ist. Es ist auf die Planung sowie das anschließende Management und die Realisierung von Projekten spezialisiert. Die dort arbeitenden Ingenieure sind nicht mehr direkt in der Technik beziehungsweise der Industrie und der dortigen Herstellung und Produktion tätig. Sie gehören aufgrund ihrer beratenden Tätigkeit zum Dienstleistungssektor. Neben der Beratung gehören auch die Erstellung von Plänen, die Erhebung von Studien oder Gutachten sowie die Durchführung von Messungen beziehungsweise Untersuchungen zu den Aufgaben der Ingenieurbüro-Angestellten. Der genaue Inhalt der Projekte, die von den Mitarbeitern in Angriff genommen werden, ist abhängig von der Fachrichtung des Ingenieurbüros: Ein Büro, das zum Beispiel Dienstleistungen im Hinblick auf die Automatisierungstechnik anbietet, erstellt Schaltpläne oder Programme für Steuerungen, hilft bei der Auswahl von Messgeräten sowie bei der Entwicklung für Automatisierungskonzepte oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen.
Folgerichtig unterstützen die in einem Ingenieurbüro angestellten Personen mit ihrem Fachwissen und ihrer Kompetenz Unternehmen bei der Umsetzung von – zeitlich befristeten – Projekten. Hierbei kann es notwendig sein, dass die beim Büro angestellten Arbeitnehmer für den Zeitraum der Projektrealisierung im Unternehmen des Kunden arbeiten. Danach setzen sie im Zuge der Umsetzung eines weiteren Projektes ihre Tätigkeit in einem anderen Betrieb fort. Für diese zeitliche "Verleihung" der Mitarbeiter benötigt das Büro eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Existiert keine derartige Erlaubnis, besteht alternativ die Möglichkeit, die Projekte über Abschlüsse von Werkverträgen zu bearbeiten. Dennoch agiert das Büro im Allgemeinen unabhängig und deshalb auch neutral vom Kunden, da es an der Ausführung dessen Werkes selbst nicht beteiligt ist.
In der Regel wird ein Ingenieurbüro selbstständig von einem Ingenieur betrieben, der zusätzlich noch Mitarbeiter – wie etwa Technische Zeichner, selbstverständlich jedoch auch weitere Ingenieure – einstellen kann. Bezüglich der technischen Spezialisierung sind den Ingenieurbüros keine Grenzen gesetzt: Diese sind in sämtlichen Tätigkeitsfeldern zu finden; vom Maschinenbau über die Innenarchitektur bis zur Elektrotechnik oder der technischen Chemie. Dabei arbeiten stets hochqualifizierte Experten in derartigen Büros. Für die Einstellung von Mitarbeitern mit zufriedenstellenden Kompetenzen ist der Chef des Büros verantwortlich. Besagter Inhaber muss über ausreichend Erfahrung verfügen, andernfalls ist keine Neugründung eines solchen Unternehmens möglich.
Im Zuge der Neugründung eines Ingenieurbüros ist die Ausarbeitung eines sogenannten "Businessplans" notwendig. Damit dieser auch ausgeführt werden darf, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So erfordert die Gründung eines Ingenieurbüros beispielsweise einen erfolgreichen Abschluss an einer Hochschule mit einer zu der angestrebten Spezialisierung passenden Studienrichtung. Ferner muss im jeweiligen Fachgebiet eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Wurde keine Fachhochschule besucht, sondern kann stattdessen ein Abschluss in einer berufsbildenden höheren Schule vorgelegt werden, erhöht sich die Dauer der beruflichen Tätigkeit auf sechs Jahre. Zusätzlich muss eine schriftliche sowie mündliche Befähigungsprüfung bestanden werden, ehe das Ingenieurbüro gegründet werden kann. Da der Ingenieurberuf zu den sogenannten "freien Berufen" zählt, bedarf die Gründung eines Büros zur beratenden Tätigkeit bei der Realisierung von Projekten keinerlei Anmeldung beim Gewerbeamt. Notwendig ist eine Mitteilung über die steuerpflichtige Tätigkeit an das zuständige Finanzamt, welches daraufhin eine Steuernummer zuteilt.