Bestatter bzw. Bestatterinnen haben die Organisation von Trauerfeiern und Bestattungen (auch Beerdigung, Begräbnis oder Beisetzung genannt) zur Aufgabe. Dabei betreuen und beraten sie die Angehörigen der Verstorbenen, gestalten einen würdevollen Abschied und sind für die anfallenden Formalitäten verantwortlich.
Ein Bestatter ist nicht nur ein Dienstleister. Zwar gehören auch kaufmännische Aufgaben wie die Kostenkalkulation, die Vermittlung von Bestattungsvorsorgeverträgen oder die Abrechnung mit Versicherungsgesellschaften, Krankenkassen oder Kunden zum Alltag eines Bestatters, doch in erster Linie arbeitet er in einem Gewerbe, das einen respektvollen und sensiblen Umgang mit den Hinterbliebenen der Verstorbenen fordert. Er führt die Erstberatung der Angehörigen im Todesfall durch und überführt die Verstorbenen ins Bestattungsinstitut. Er wäscht, reinigt und desinfiziert die Verstorbenen und rasiert, balsamiert, frisiert und bekleidet sie ggf. Ein Bestatter richtet ebenfalls Särge oder Urnen her, verfasst und hält auf Wunsch der Hinterbliebenen eine Grabrede und formuliert gemeinsam mit den Hinterbliebenen Todesbenachrichtigungen in Form von Trauerbriefen, Nachrufen oder Todesanzeigen. Bestatter sorgen für die Erledigung ggf. kirchlicher, vor allem aber behördlicher Formalitäten und planen Arbeitsabläufe. Auch die Anlegung von Gräbern, die Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten sowie bei Notwendigkeit die Vermittlung der Hinterbliebenen an Psychologen oder Selbsthilfegruppen sind Teil seiner Tätigkeit.
Bestatter können in unterschiedlichen Bereichen der Bestattungsbranche Arbeit finden. Dazu gehören Krematorien, Bestattungsinstitute, Friedhofsverwaltungen sowie Friedhöfe im Allgemeinen.
Die Grundlage, um als Bestatterin zu arbeiten, bildet eine dreijährige duale Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Diese existiert seit 2003 und erst seitdem ist es möglich, eine anerkannte Ausbildung in diesem Beruf zu absolvieren. Nach mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung können auch andere Mitarbeiterinnen eines Bestattungsunternehmens, zum Beispiel eine Tischlerin oder Kauffrau für Büromanagement, eine Weiterbildung zur geprüften Bestatterin absolvieren. Zugangsvorrausetzung dafür ist neben der einschlägigen Berufserfahrung eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Gebiet. Neben einer Meisterweiterbildung zur Bestattermeisterin können ausgebildete Bestattungsfachkräfte oder Bestatterinnen auch eine kaufmännische Weiterbildung zur Bestattungsfachwirtin anstreben.