Brandschutztechniker bzw. Brandschutztechnikerinnen schützen Gebäude und andere Einrichtungen vor Feuer und Explosionen. Dazu ergreifen sie entsprechende Vorsorgemaßnahmen, erstellen Notfallpläne und führen Brandbekämpfungen durch. Dabei befolgen sie stets die gesetzlichen Vorgaben zum Brand- und Explosionsschutz.
Weitere Berufsbezeichnungen sind Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzberater bzw. Brandschutzberaterin sowie Brandschutzfachkraft.
Ein Brandschutzbeauftragter ist ein Fachmann rund ums Feuer. Seine Aufgaben erstrecken sich von brandvorbeugenden Maßnahmen bis zu lebensrettenden Tätigkeiten. Wenn es darum geht, Brand- und Explosionsschutzvorkehrungen für Gebäude und Immobilien zu treffen, ist der Brandschutztechniker gefragt. Er plant die Brandmeldesysteme und wartet die Systeme und Anlagen wie Feuerlöscher, Feuerschutztüren, Löschwasserleitungen oder Druckerhöhungsanlagen. Zudem erstellt er Flucht- und Notfallpläne und übt mit den Mitarbeitern den Verlauf von Evakuierungen.
Im Notfall wirkt der Brandschutztechniker bei der Brandbekämpfung mit, indem er Löscheinsätze leitet, Geräte zur Brandbekämpfung bedient und ggf. Verletzte versorgt.
Weitere Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind:
Brandschutzbeauftragte können in jeglichen Einrichtungen und Betrieben arbeiten, in denen eine hohe Brandgefahr besteht. Die Betriebe kommen größtenteils aus folgenden Bereichen:
Brandschutztechniker sind zudem häufig bei einem Brandschutzunternehmen angestellt, welches verschiedene Kunden aus unterschiedlichen Branchen bezüglich der Brandschutzvorrichtungen und -maßnahmen berät.
Brandschutztechnikerin ist eine durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) geregelte berufliche Weiterbildung. Für die Ausübung des Berufs wird eine erfolgreich bestandene Prüfung zur Brandschutztechnikerin vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht verpflichtend. Wer zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden möchte, muss entweder eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, eine Weiterbildung als Technikerin oder einen Abschluss als Ingenieurin besitzen. Zudem müssen Bewerber mindestens zwei Jahre hauptberuflich bei einer Werksfeuerwehr tätig gewesen sein oder nebenberuflich sechs Jahre bei einer Werkfeuerwehr oder freiwilligen Feuerwehr gearbeitet haben. In der Weiterbildung werden unter anderem Themen wie Brandbekämpfung, Brandschutzrecht, Gefahrenanalyse, Sicherheitstechnik und Katastrophenschutz behandelt.
Brandschutztechnikerinnen können ihre beruflichen Kenntnisse mithilfe von Anpassungsweiterbildungen auffrischen. Die folgenden Themenbereiche stehen Brandschutzbeauftragten unter anderem zur Wahl:
Wer sich im Bereich des Brandschutzes weiter fortbilden möchte, kann ein grundständiges Studium der Sicherheitstechnik oder des Sicherheitsmanagements absolvieren. Eine Hochschulzugangsberechtigung wird dabei vorausgesetzt.
Eine Brandschutzbeauftragte sollte ein großes Interesse für Chemie, Biologie und Physik mitbringen. Zudem verfügt sie über eine hohe Beratungskompetenz und arbeitet verantwortungsbewusst,selbstständig und strukturiert. Darüber hinaus sollte sie den Umgang mit allen MS-Office-Anwendungen sicher beherrschen und eine hohe Dienstleistungsmentalität und Serviceorientierung besitzen. Ebenfalls muss eine Brandschutztechnikerin flexibel und belastbar sein.