Ein Dekan bzw. eine Dekanin leitet eine Fakultät oder einen Fachbereich einer Hochschule. Die Stellvertretung erfolgt durch den Prodekan. Die Tätigkeit eines Dekans gilt als Nebenamt für lehrende Professorinnen einer Hochschule für den Zeitraum von zwei bis vier Jahren.
Dekane sind nicht für die Leitung einer gesamten Hochschule zuständig, das obliegt dem Präsidenten oder der Rektorin.
Ein Dekan hat in der Regel zwei Jobs auszuüben. Zum einen die professoralen Aufgaben der Forschung und Lehre und zum anderen die Ausübung des Dekan-Amtes. Um beides vereinen zu können, werden die Lehrverpflichtungen von Dekanen meist reduziert.
Der Dekan ist Leiter eines Fachbereiches bzw. Fakultät an der Hochschule. Er ist Vorsitz bei Sitzungen des Fachbereichsrats und überblickt außerdem die Lehr- und Prüfungstätigkeiten innerhalb des zuständigen Bereichs. Die Tätigkeiten eines Dekans erstrecken sich somit eher hinter den Kulissen der Hochschule, vor allem im finanziellen und personellen Bereich. Die Rechtsbefugnisse eines Dekans sind im Landeshochschulgesetz geregelt und variieren je nach Bundesland und Hochschule.
Dekane sind an Hochschulen tätig. Während sie forschende und lehrende Tätigkeiten innerhalb der Hochschule durchführen, vertreten Dekane die Fakultät ebenfalls nach außen, beispielsweise bei Kooperationen mit außeruniversitären Partnerinnen. Dementsprechend sind sie in ihrem Amt auch außerhalb der Hochschule unterwegs für Geschäftstermine.
Dekane werden in der Regel aus den Kreisen der internen Professorenschaft einer Hochschule für eine Amtszeit von zwei bis vier Jahren gewählt. Danach findet eine Neuwahl statt oder der vorherige Dekan tritt erneut an und wird wiedergewählt. Verantwortlich für die Wahl ist der Fakultäts- oder Fachbereichsrat. Dekane können dementsprechend nur Professoren werden.
Wer Professor einer Hochschule werden möchte, muss selbst ein Studium abgeschlossen haben. Zusätzlich dazu müssen tiefgehende wissenschaftliche oder künstlerische Fähigkeiten im Rahmen einer Promotion oder Habilitation vorgewiesen werden. Des Weiteren ist eine Lehrbefugnis (Venia Legendi) Voraussetzung für eine Professur, die im Allgemeinen mitsamt der Habilitation erworben wird. Als Hochschullehrende haben Professoren die höchste Karrierestufe ihrer akademischen Laufbahn erreicht.
Für die Lehre von Studentinnen sind von Dekaninnen vor allem kommunikative, pädagogische und didaktische Fähigkeiten gefragt. Da sie in ihrer Position kaum einer Weisung unterliegen, müssen sie stets selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten. Als Leitungsorgan der Hochschule ist es außerdem wichtig, dass sie ausgeprägte Fähigkeiten in der Personalführung mitbringen.