Um die Vielzahl an organisatorischen und administrativen Aufgaben zu bewältigen, steht jeder Schule ein Schulleiter oder eine Schulleiterin vor, oftmals auch als Rektor oder Rektorin bezeichnet. Diese Pflichten kann er jedoch nicht alleine erledigen, deswegen ist üblicherweise noch ein Konrektor bzw. eine Konrektorin Teil des leitenden Gremiums. Es handelt sich hier um eine stellvertretende Schulleitung.
Stellvertretende Schulleiter und Schulleiterinnen beginnen ihre Laufbahn normalerweise als reguläre Lehrkraft. Sollten sie in eine Führungsposition aufsteigen, macht sich das auch am Beamtenrang bemerkbar: Sie sind dann etwa Studiendirektor oder Oberstudienrätin.
Bei einem Stellvertreter denken die meisten vor allem an jemanden, der dann einspringt, wenn der Kopf einer Organisation seine Pflichten nicht wahrnehmen kann, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub. Tatsächlich übernimmt ein Konrektor die Rolle der Schulleitung, wenn diese verhindert ist. Seine Befugnisse gehen in den meisten Fällen jedoch noch deutlich weiter: In Absprache mit dem Schulleiter übernimmt er eigenverantwortlich Führungsaufgaben, führt wichtige organisatorische Aufgaben aus und kann zudem bestimmten Verwaltungsbereichen vorstehen. Da ihm somit permanente Zuständigkeiten delegiert werden, die er unabhängig von der Verfügbarkeit der Schulleitung durchführt, spricht man ebenfalls von einer Ständigen Vertretung.
Welche Tätigkeiten ein Konrektor übernimmt, hängt immer auch von Schule bzw. Schulleiter ab, daher gibt es hier keine standardmäßige Stellenbeschreibung. In der Regel obliegt ihm allerdings die Erstellung des Stundenplans, Aufsichtspläne und Vertretungspläne dürften dann gleichermaßen in sein Zuständigkeitsgebiet fallen. Im Allgemeinen ist er in Kooperation mit dem Schulleiter zudem für die allgemeine Weiterentwicklung der Schule zuständig und direkt an der Definition und Umsetzung des schulischen Leitbilds involviert.
Hier sind weitere konkrete Aufgaben, die ein Konrektor übernehmen kann:
Stellvertretende Schulleiterinnen gibt es an jeder Schule. Der Begriff der Konrektorin wird formal in Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen verwendet, bisweilen erstreckt sich das auch auf Förderschulen. Im Bundesland Bremen wird zudem die Stellvertreterin einer universitären Rektorin als Konrektorin bezeichnet.
Ein stellvertretender Schulleiter ist häufig zuerst als regulärer Lehrer tätig, in jedem Falle sollte er das zweite Staatsexamen abgeschlossen haben. Sobald er signifikante Berufserfahrung gesammelt hat, kann er sich für eine Stelle als Konrektor bewerben. Welche exakten Qualifikationen erforderlich sind, hängt vom Bundesland und letztlich auch von der Schule selbst ab. Manche Bundesländer bieten entsprechende Qualifizierungslehrgänge an.
Viele Konrektoren steigen im Laufe ihrer Karriere irgendwann zum Rektor auf.
Eine Konrektorin sollte ein natürliches Organisationstalent mitbringen, denn bei ihr laufen zahlreiche Arbeitsströme zusammen. Ihre Pflichten führt sie idealerweise mit großer Sorgfalt und Genauigkeit aus. Da sie eng mit Lehrkräften sowie der Schulleitung zusammenarbeitet, sind Teamgeist und kommunikative Kompetenzen weitere unabdingbare Attribute einer stellvertretenden Schulleiterin. Gleichzeitig erfordert ihre Position ebenso Autorität und Durchsetzungsvermögen. Auf fachlicher Seite sind neben didaktischem Know-how vor allem Fähigkeiten im Projektmanagement wichtig.