Professoren und Professorinnen haben als Hochschullehrende die höchste Karrierestufe einer akademischen Laufbahn erreicht. Sie bekleiden herausragende Positionen an Universitäten und anderen Forschungsinstituten und unterrichten Studierende. Professor bzw. Professorin ist gleichzeitig ein Titel und eine Amtsbezeichnung, allerdings kein akademischer Grad. Das Gehalt von verbeamteten Professoren regelt die W-Besoldung.
Im Fokus der Aufgaben eines Professors stehen Forschung und Lehre. Die genauen Inhalte sind davon abhängig, in welchem Fachgebiet der Professor spezialisiert ist. Hat der Professor einen Lehrstuhl als planmäßige Stelle inne, konzeptioniert er zunächst die Vorlesungen und Seminare, die Grund- und Spezialwissen vermitteln. Dies geschieht oft in Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des jeweiligen Lehrstuhls. Die Rahmenbedingungen für die zu unterrichtenden Module sind landesrechtlich geregelt, die gestalterische Umsetzung ist dem Professor jedoch freigestellt. Die Inhalte der Seminare und Vorlesungen dienen später als Grundlage für Prüfungen, die der Professor abnimmt. Außerhalb des Hörsaals berät und betreut der Professor die Studierenden in universitätsrelevanten Themen und bietet regelmäßige Sprechstunden an.
Professoren regen nicht nur Studierende zum wissenschaftlichen Arbeiten an, sondern sind auch selbst an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beteiligt. Hierfür verfassen und veröffentlichen sie Forschungsberichte und stellen ihre Ergebnisse auf Fachkongressen und Tagungen, häufig an anderen Universitäten im In- und Ausland, vor. Die wissenschaftlichen Vorhaben unterliegen dem Grundsatz der Forschungsfreiheit, sodass Professoren frei über die zu erforschende Fragestellung, die Forschungsmethoden, die Methodik der Auswertung und über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheiden. Innerhalb ihres Fachgebiets sind sie meist dazu verpflichtet zu forschen, es steht ihnen aber dennoch frei, sich auch mit anderen Forschungsgebieten zu befassen. Ihnen steht weiterhin die Möglichkeit offen, für Forschungsvorhaben Expeditionen durchzuführen.
Neben der wissenschaftlichen Arbeit sind Professoren außerdem für hochschulverwaltende Tätigkeiten verantwortlich. Sie bringen sich in Gremienarbeiten ein und betreuen beispielsweise Hochschuleinrichtungen wie Laboratorien, Sammlungen, Bibliotheken und Rechenzentren.
Professorinnen finden überwiegend an Universitäten und Fachhochschulen Anstellung. Außerdem werden herausragende Mitarbeiter und Leitungspersonen von außeruniversitären Forschungsinstituten und Behörden mit einer Professur ausgestattet.
Für die Berufung von Professorinnen ist die landesrechtlich zuständige Stelle verantwortlich. Meist erfolgt dies nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Vorschlag der Hochschule. Eine Professorin muss selbst ein Studium abgeschlossenen haben und darüber hinaus ihre besonderen Fähigkeiten zur wissenschaftlichen oder je nach Fachgebiet auch zur künstlerischen Arbeit durch eine Promotion oder Habilitation unter Beweis gestellt haben. Der Erwerb einer Lehrbefugnis (Venia Legendi), ebenfalls eine Voraussetzung für eine Professur, geht in der Regel mit der Habilitation einher.
Anpassungsweiterbildungen in verschiedenen Bereichen können helfen, um stets auf dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand ihres Fachgebiets zu bleiben oder um sich auch didaktisch weiterzubilden. Hierfür bieten sich Weiterbildungen in Erwachsenenbildung, Moderation oder Forschung und Entwicklung an.
In vielen Angelegenheiten unterliegen Professorinnen keiner Weisung, daher arbeiten sie eigenverantwortlich. Um auch schwierige Inhalte verständlich zu vermitteln und Studierende zu beraten, benötigen sie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sowie pädagogische und didaktische Fähigkeiten. Halten sie Gastvorträge auf (internationalen) Kongressen oder an Universitäten, sollten sie flexibel und bereit sein, zu reisen.