Friseurmeister bzw. Friseurmeisterinnen übernehemen sowohl Fach- als auch Führungsaufgaben. Neben praktischen Tätigkeiten sind sie für die Mitarbeiterkoordination sowie für die Ausbildung von Lehrlingen verantwortlich.
Als Friseurmeister oder Friseurmeisterin arbeitet man im täglichen Betrieb mit, das heißt, dass man selbst Kunden berät und je nach Wunsch die Frisur des Kunden oder der Kundin gestaltet. Dazu gehören das Waschen, Schneiden, Formen, Föhnen und Pflegen der Haare, wie auch das Färben und Tönen. Weiter nimmt man künstliche Haarverlängerungen vor und berät die Kunden zu Perücken und Haarteilen. Auch die kosmetischen Behandlungen gehören zu den Aufgaben von Meistern.
Durch den Meister ist man zudem qualifiziert, den Betrieb zu leiten und Mitarbeiter zu koordinieren. Das bedeutet, dass man Mitarbeiter einteilt und sowohl Dienst- als auch Urlaubspläne erstellt. Weiter übernimmt man die Verhandlungen mit Lieferanten, kalkuliert Angebote und übernimmt Reklamationen. Auch der Schriftverkehr sowie der Einkauf von Produkten und Artikeln obliegen dem Friseurmeister bzw. der Friseurmeisterin. Auch in Sachen Geschäftspolitik beteiligen sich Meister. Das bedeutet, dass sie an der Ausrichtung und den Grundsätzen des Betriebs mitarbeiten und über Art und Umfang von Investitionen mitberaten.
Hat man die Meisterprüfung bestanden, eröffnen sich verschiedene berufliche Möglichkeiten. Man kann zum einen in Fachbetrieben des Friseurhandwerks und in Kosmetiksalons arbeiten. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, in der Maskenabteilung von Theatern oder Filmsets zu arbeiten. Auch der Beautybereich auf Kreuzfahrtschiffen oder Wellnessfarmen ist eine potenzielle Beschäftigungsmöglichkeit. Zudem dürfen Friseurmeister und Friseurmeisterinnen sich selbständig machen und ihren eigenen Betrieb eröffnen.
Um als Friseurmeister bzw. Friseurmeisterin tätig sein zu können, muss man zunächst eine Ausbildung zum Friseur bzw. zur Friseurin abgeschlossen haben. Diese dauert zwischen zwei und drei Jahren und wird dann auf dem Weg zum Meister mit einer Weiterbildung fortgeführt. Diese berufliche Weiterbildung ist nach der Handwerksordnung geregelt, wie auch die Meisterprüfung bundesweit geregelt ist.
Es gibt verschiedene Bildungseinrichtungen und Handwerksorganisationen, die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung anbieten. Sie dauern in Vollzeit drei bis zwölf Monate und in Teilzeit sechs bis vierundzwanzig Monate. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht verpflichtend, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden. Allerdings ist es ratsam, einen solchen Lehrgang zu absolvieren, um bestmöglich auf die Prüfung vorbereitet zu sein.