Der Titel Meister bzw. Meisterin bezeichnet einen öffentlich-rechtlich anerkannten höheren Berufsabschluss, der auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut. Der Meistertitel kann in verschiedenen handwerklichen, künstlerischen, landwirtschaftlichen und technisch-gewerblichen Berufen erworben werden.
Viele, die eine Berufsausbildung abgeschlossen und Praxiserfahrungen gesammelt haben, möchten sich beruflich weiterbilden, um ein höheres Einkommen zu erzielen, mehr Verantwortung zu übernehmen oder sich selbstständig zu machen. In vielen Berufen, vor allem im handwerklichen Bereich, ist der Meistertitel die Voraussetzung, um selbstständig einen Betrieb führen und dort Lehrlinge ausbilden zu dürfen.
Darüber hinaus steht der Meistertitel für fachliche Kompetenz und kann die Möglichkeit eröffnen, auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu beginnen.
In Deutschland gibt es verschiedene Aufstiegsfortbildungen, die zu einem Meistertitel führen. Vor allem in den Bereichen Handwerk und Industrie werden viele Meisterprüfungen abgelegt.
In Deutschland existieren zahlreiche Meisterberufe – hierbei wird zwischen Handwerkmeistern und Industriemeistern unterschieden.
Der Titel Meister bezeichnet im Handwerksbereich einen Handwerker mit erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung und dient im rechtlichen Sinne als Nachweis der Handwerksbefähigung. Der Handwerksmeister ist der höchste Berufsabschluss im Handwerk. Handwerksmeister sind dazu berechtigt, einen eigenen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden.
Handwerksmeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben und sind gleichzeitig Spezialisten ihres Fachs, Ausbilder und ggf. Unternehmer. Die Aufgaben eines Handwerksmeisters umfassen vor allem:
Eine exakte Berufsbeschreibung des Handwerksmeisters zu formulieren, ist nahezu unmöglich. Die verschiedenen Meisterberufe im Handwerk umfassen unterschiedliche Tätigkeitsfelder mit zahlreichen Aufgabenbereichen. Die Liste der einzelnen Meisterberufe ist lang; hier eine Auswahl an handwerklichen Berufen, in denen eine Meisterprüfung abgelegt werden kann:
Der Industriemeister bzw. die Industriemeisterin stellt ebenfalls eine berufliche Weiterbildung dar. Wie Handwerksmeister sind Industriemeister dazu berechtigt, einen eigenen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben und belegen zumeist eine leitende Position in Industrieunternehmen.
Die Tätigkeiten von Industriemeistern variieren in Abhängigkeit zur jeweiligen Fachrichtung. Zusammengefasst umfassen die Hauptaufgaben von Industriemeistern:
Neben dem Handwerks- und Industriemeister gibt es in Deutschland noch weitere Abschlüsse auf Meisterebene:
Die oben genannten Meister sind rechtlich geschützte Bezeichnungen. Der Meistertitel wird erst mit abgeschlossener Meisterprüfung verliehen. Jedoch werden in der Industrie teilweise Personen in gehobenen Positionen ebenfalls als Meister bezeichnet. Diese Berufsbezeichnungen, z. B. Betriebsmeister, Werkstattmeister oder Abteilungsmeister, stellen jedoch keinen Titel dar, der durch eine Aufstiegsweiterbildung verliehen wurde. Darüber hinaus gibt es weitere Berufs- oder Amtsbezeichnungen, die nicht mit der Meisterweiterbildung zusammenhängen, sondern lediglich eine leitende Position signalisieren. Beispiele sind hier der Schwimmmeister bzw. Bademeister, Tonmeister, Hausmeister oder Baumeister.
Wo ein Meister tätig sein kann, ist abhängig vom jeweiligen Meisterabschluss. Im Allgemeinen findet Meister in sämtlichen Branchen.
Industriemeister etwa finden in Industrieunternehmen jeglicher Wirtschaftsbereiche Arbeit. Es gibt über 50 verschiedene Fachrichtungen. Die gefragtesten Fachrichtungen sind:
Weitere Fachrichtungen sind unter anderem:
Um Handwerksmeisterin zu werden, muss zunächst eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf absolviert werden. Nach der bestandenen Gesellenprüfung haben die Gesellen die Möglichkeit, eine Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung zu besuchen. Der Besuch einer Meisterschule ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Meisterprüfung ist in vier Teile aufgeteilt: in den praktischen, fachtheoretischen, betriebswirtschaftlich- und rechtlichen sowie berufspädagogischen Teil. Die Prüfungen werden durch die Handwerkskammern (HWK) abgenommen.
Nach erfolgreicher Meisterprüfung erhält die Anwärterin einen Meisterbrief, welcher ihr den Meistertitel verleiht und ihr fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse bescheinigt. Wenn man beispielsweise eine Berufsausbildung zum Brunnenbauerin abgeschlossen hat, kann man eine Fortbildung und Meisterprüfung zur Brunnenbauermeisterin absolvieren und sich somit selbstständig machen.
Ein Studium der entsprechenden Fachrichtung eröffnet Handwerksmeisterinnen weitere Berufs- und Karrierechancen. Für eine Dachdeckermeisterin wäre beispielsweise ein Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens sinnvoll. Eine Bäckermeisterin hingegen könnte sich durch ein Studium der Lebensmitteltechnologie oder Ernährungswissenschaft weiterbilden.
Um als Industriemeisterin zu arbeiten, muss eine Prüfung zur Industriemeisterin in der entsprechenden Fachrichtung erfolgreich bestanden werden. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert. Die Prüfungen sind entweder durch bundesweit einheitliche Rechtsverordnungen oder durch die Rechtsverordnungen der einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHK) geregelt.
Mit einem Meisterabschluss und gesammelter Berufserfahrung haben Industriemeisterinnen die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen, auch wenn ihnen die schulische Hochschulzugangsberechtigung fehlt. Mit einem Studienabschluss qualifizieren sich Industriemeisterinnen für anspruchsvollere Stellen und erhöhen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Folgende Studienfächer bieten sich je nach Fachrichtung an:
Zudem kann eine kaufmännische Weiterbildung zur Technischen Betriebswirtin das Profil von Industriemeisterinnen erweitern.