Gastronomen und Gastronominnen sorgen für einen reibungslosen Ablauf in Gastronomie- und Hotellerieküchen. Sie werden auch als Gaststätteninhaber bzw. Gaststätteninhaberin oder Wirt bzw. Wirtin bezeichnet.
Es gibt starke Überschneidungen mit den Tätigkeiten eines Betriebswirtes für Hotel- und Gaststättengewerbe, einer geprüften Fachwirtin im Gastgewerbe und eines Betriebsleiters Gastronomie.
Der Gastronom entscheidet über die Gestaltung und Ausrichtung eines Restaurants. Er stellt unter anderem den Speiseplan zusammen und wählt somit das Grundkonzept, welches sich auf die Gestaltung der Menükarten und auch auf die Inneneinrichtung eines Lokals auswirkt. Für einen reibungslosen Ablauf kümmert er sich um den Einkauf der benötigten Lebensmittel und plant den Einsatz des Personals. Des Weiteren ist es die Aufgabe des Gastronomen, auf die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen zu achten und für deren Durchsetzung zu sorgen.
Zu seinen kaufmännischen Tätigkeiten gehören alle anfallenden Kosten und somit auch die Preiskalkulation und die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch die Inventur und alle Controlling-Aufgaben fällt unter seine Aufgaben.
Er pflegt sowohl Kontakt mit den Lieferanten als auch mit der Kundschaft. Gelegentlich übernimmt der Gastronom auch Servicetätigkeiten und kümmert sich um den Empfang und die Bewirtung der Gäste.
Als Marketingmaßnahme setzen viele Gastronomen auf Events, z. B. auf Themenabende oder Weinverkostungen. Diese führen sie entweder in Eigenregie durch oder holen sich einen Eventmanager dazu. Im Bereich der Erlebnisgastronomie gehört es auch zu den Aufgaben des Gastronomen, für das Unterhaltungsprogramm zu sorgen und Artisten, Musiker und Schauspieler zu buchen.
Gastronominnen können in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie eine Beschäftigung finden. Neben Restaurants und Cafés kommen daher auch Kantinen und Cateringunternehmen sowie Gesundheitseinrichtungen, Kaufhäuser bzw. Sport- und Fitnesseinrichtungen mit einem gastronomischen Betrieb für eine Gastronomin als Arbeitsplatz infrage. Obwohl Gastronominnen viele Aufgaben in ihrem Büro erledigen, sind sie auch in der Küche und den Gasträumen anzutreffen.
Gastronominnen haben die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Hotel, Restaurant oder sogar einer Diskothek selbstständig zu machen.
Die Weiterbildung zum Gastronomen ist landesrechtlich geregelt und wird an einer Fachschule absolviert. Diese Weiterbildung dauert zwischen ein bis zwei Jahre und kann in Vollzeit oder Teilzeit durchlaufen werden. Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule sind ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes und Berufserfahrungen.
Typische Lerninhalte sind neben der Gästebetreuung, Mitarbeiterführung und Arbeitsorganisation auch Restaurantkunde und Rechnungswesen. In der Regel handelt es sich dabei um theoretische Lerneinheiten, die von kleinen praktischen Übungen begleitet werden. Die Weiterbildung wird am Ende mit einer Prüfung abgeschlossen.
Neben Verantwortungsbewusstsein benötigt eine Gastronomin Sorgfalt und eine selbstständige Arbeitsweise. Außerdem muss eine Gastronomin kontaktfreudig sein und sowohl mit Lieferanten als auch mit Gästen umgehen können. Ebenfalls profitiert sie von Kreativität und interkulturellen Kompetenzen.