Die Organisation und Steuerung eines gastronomischen Betriebs erfordert erfahrene und kompetente Fachkräfte, die sicherstellen, dass das Geschäft optimal läuft. Aus diesem Grund gibt es den Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin in der Gastronomie. Er bzw. sie leitet und koordiniert die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern, trifft personalpolitische Entscheidungen und plant Marketingmaßnahmen.
Der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin in der Gastronomie arbeitet eng mit seinen bzw. ihren Mitarbeitern, beispielsweise den Köchen und Köchinnen oder den Servicekräften, zusammen.
Ein Betriebsleiter in der Gastronomie übernimmt die fachliche und kaufmännische Leitung eines Gastronomiebetriebs. Er koordiniert unter anderem die Betriebsabläufe, erstellt die Dienstpläne und führt die Geschäftsbücher. Auch für die Kassenabrechnung ist er verantwortlich. In diesem Rahmen kontrolliert er die Einnahmen und Ausgaben des Betriebs, erstellt eine Kostenanalyse und ermittelt den Bedarf an Waren und Materialien. Zusätzlich übernimmt er den Einkauf von Lebensmitteln, Reinigungsartikeln und anderen Arbeitsutensilien, welche er bei der Lieferung auf ihre Qualität prüft und daraufhin im Betrieb an die einzelnen Stellen verteilt. Besonders die Einhaltung der Hygienestandards ist in Gastronomiebetrieben wichtig. Aus diesem Grund überprüft der Betriebsleiter in der Gastronomie diese besonders streng.
Neben seinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben übernimmt der Betriebsleiter auch die Betreuung der Gäste, nimmt Reservierungen entgegen und kümmert sich um die Wünsche der Gäste. Große Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Bankette organisiert er entweder selbst oder leitet seine Mitarbeiter entsprechend an. Auch an dem betrieblichen Ausbildungsprogramm wirkt er mit und ist Ansprechpartner für alle Angestellten. Neben diesen Aufgaben pflegt er zusätzlich den Kontakt zu Kunden und Lieferanten, konzipiert Werbemaßnahmen und beobachtet den gastronomischen Markt.
Ein Betriebsleiter in der Gastronomie arbeitet in der Gastronomiebranche. Er findet eine Anstellung in gastronomischen Betrieben wie Restaurants oder Gaststätten. Auch Hotels sind potenzielle Arbeitgeber. Mit genügend Berufserfahrung ist außerdem der Schritt in die Selbstständigkeit eine denkbare Möglichkeit für den Betriebsleiter in der Gastronomie.
Betriebsleiterin in der Gastronomie ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung, welche in Vollzeit zwei Jahre und in Teilzeit ca. vier Jahre dauert. Beendet wird diese mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Um zu einem entsprechenden Programm zugelassen zu werden, muss die angehende Betriebsleiterin in der Gastronomie zuvor eine Berufsausbildung in einem passenden Bereich absolviert haben. In Frage kommen unter anderem folgende Ausbildungen:
Nach der Ausbildung sollte sie zunächst ein Jahr Berufserfahrung sammeln, da dies die Chancen auf eine Zulassung zur Weiterbildung verbessert. Möchte die Bewerberin ohne Ausbildung die Weiterbildung zur Betriebsleiterin absolvieren, muss sie mehr als fünf Jahre Berufserfahrung in der Branche vorweisen können. Diese kann dann entsprechend angerechnet werden.
Ein Studium, beispielsweise im Bereich Hotelmanagement, stellt eine Weiterbildungsmöglichkeit für die Betriebsleiterin in der Gastronomie dar und verbessert ihre Karrierechancen. Eine Zulassung zu einer Hochschule ist häufig auch mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich, das Abitur wird dann nicht benötigt.
Ein freundliches und offenes Auftreten sowie ein guter Umgang mit Menschen sind Grundvoraussetzungen, um die Tätigkeit der Betriebsleiterin in der Gastronomie ergreifen zu können. Auch Kommunikationstalent und Organisationstalent sind Eigenschaften, die an einer Gastronomiebetriebsleiterin besonders geschätzt werden. Da der Alltag in einem Restaurant oder Hotel häufig sehr anstrengend ist, sollte sie außerdem sehr stressresistent sein und auch unter Druck arbeiten können. Teamgeist, Flexibilität und eine betriebswirtschaftliche Denkweise sind ebenfalls Eigenschaften, die eine Betriebsleiterin erfolgreich machen.