Handelsfachwirte bzw. Handelsfachwirtinnen beschäftigen sich mit der Organisation und Überwachung von Arbeitsprozessen im Groß- und Außenhandel sowie im Einzelhandel. Sie sind auf mittlerer Managementebene tätig, sowohl im Personal- und Marketingbereich als auch im Ein- und Verkauf sowie im Rechnungswesen.
Die Planung, Koordinierung, Steuerung und Kontrolle handelsspezifischer Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung vorgegebener Richtlinien der Unternehmensleitung in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Ein- und Verkauf, Personal und Logistik sind die überwiegenden Aufgabenfelder einer Handelsfachwirtin. Neben Aufgaben im Rechnungswesen und der Vorbereitung von Entscheidungen für die Geschäftsführung haben Handelsfachwirtinnen die Organisation und die Durchführung von Berufsausbildungen sowie die Förderung der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung der ihnen zugehörigen Mitarbeiter/-innen zur Verantwortung.
Je nach Aufgabenbereich variieren die Tätigkeiten von Handelsfachwirtinnen. Während sie im Marketing Werbung und weitere absatzfördernde Maßnahmen entwickeln, umsetzen und die angestrebten Ziele kontrollieren, sind sie im Personalmanagement beispielsweise für die Erstellung von Dienstplänen sowie für Aufgaben in der Personalverwaltung, -planung und -beschaffung verantwortlich. In der Logistik fällt neben der Koordinierung des fachgerechten und wirtschaftlichen Warentransports und deren Lagerung auch die Führung von Einkaufsverhandlungen mit den jeweiligen Lieferanten in ihren Tätigkeitsbereich.
Typische Branchen, in denen Handelsfachwirte tätig sind, sind der Einzelhandel, Groß- und Außenhandelsunternehmen sowie Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, die Handel treiben. Sie können nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in Warenhäusern, Filialgeschäften oder im Versandhandel tätig sein.
Ist man bereits im Besitz einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im kaufmännischen Bereich wie Einzelhandels- oder Groß- und Außenhandelskauflaute, ist es möglich, im Zuge einer anerkannten Weiterbildung Handelsfachwirt zu werden. Die Weiterbildung kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden, daher variiert ihre Dauer stark zwischen drei bis 24 Monaten. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist allerdings nicht verpflichtend, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Der erste schriftliche Prüfungsteil kann abgelegt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Bereits zum Zeitpunkt der Prüfung müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein. Das erfolgreiche Ablegen der ersten schriftlichen Teilprüfung qualifiziert für die zweite schriftliche Teilprüfung und die mündliche Prüfung.
Berufseinsteiger mit Abitur können die sogenannten Abiturientenausbildung absolvieren. Hierbei handelt es sich um eine doppelt qualifizierende Ausbildung. Während dieser dreijährigen, dual ablaufenden Ausbildung wird neben dem Abschluss Handelsfachwirtzusätzlich eine Berufsausbildung zum Kaufmann bzw. Kauffrau im Einzelhandel oder zum Kaufmann bzw. Kauffrau im Groß- und Außenhandel absolviert. Während der Ausbildung spezialisiert man sich auf Außenhandel, Einkauf, Handelslogistik oder Vertriebssteuerung. Der anerkannte Abschluss zum geprüften Handelsfachwirt ist ein Abschluss auf Meisterebene.