Als Handelsassistent bzw. Handelsassistentin im Einzelhandel arbeitet man an mittlerer Position in verschiedensten Unternehmen des Einzelhandels. Dabei sind Handelsassistenten zum Beispiel im Lebensmitteleinzelhandel, in Möbelhäusern oder in Textil- und Bekleidungsgeschäften organisatorisch tätig. Zum 1.2.2017 wurde der bisherige Ausbildungsberuf jedoch vom Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel abgelöst. Handelsassistenten des Einzelhandels gibt es offiziell unter diesem Namen in Zukunft also nur noch jene, die den Beruf bereits vorher erlernt haben.
Handelsassistenten steuern betriebswirtschaftlich den Verkauf der jeweiligen Güter, auch indem sie das Sortiment gestalten. Der Umgang mit unterschiedlichsten Waren und deren Logistik ist wesentlicher Bestandteil ihres Arbeitsalltags. Sie recherchieren mögliche Lieferanten, holen Angebote ein, verhandeln Lieferungen und nehmen diese ggf. auch entgegen. Der gesamte Einkauf und die Lagerhaltung werden von ihnen erledigt, auch der Verkauf und ein möglicher Versand fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Regelmäßig führen sie Inventuren durch und speziell in kleineren Unternehmen übernehmen sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Rechnungswesens.
Im Rahmen von Beratung und Verkauf haben Handelsassistenten bzw. Handelsassistentinnen häufig auch Kundenkontakt. Zudem sind sie für die Dienstpläne und die Motivation der ihnen unterstellten Mitarbeiter zuständig. Meist hat ein Handelsassistent einen festen Zuständigkeitsbereich, für den er auch die Warenpräsentation festlegt. Anhand von Werbung, Katalogen und anderen Marketingaktionen versucht er für seinen Bereich den Verkauf zu optimieren. Die Resultate seiner Arbeit, z. B. erzielte Umsätze und Verkaufszahlen, dokumentiert er anhand von Statistiken.
Die Ausbildung zum Handelsassistenten im Einzelhandel war sehr ähnlich zur inzwischen gültigen Nachfolgeausbildung, jener zum Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel, aufgebaut. Beide gab und gibt es sowohl als Weiterbildung als auch als doppelt qualifizierende Erstausbildung. Letztgenannte gestaltet sich derart, dass parallel zur Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel diese Zusatzqualifikation erworben wird. Aufgrund der erhöhten Anforderungen und der verkürzten kaufmännischen Ausbildung wird hier in der Regel die allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife vorausgesetzt.
Die Weiterbildung richtet sich an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung im Einzelhandel oder an ausgebildete Verkäufer und Verkäuferinnen mit einschlägiger Berufserfahrung. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Besuch eines Lehrgangs ist zwar nicht verpflichtend, empfiehlt sich aber, um gut vorbereitet zu sein. Industrie- und Handelskammern, Bildungszentren der Branche und private Bildungsträger bieten entsprechende Kurse unterschiedlicher Länge an.
Wichtig ist neben einem gewissenhaften, vorbildhaften Arbeiten ein Gespür für Trends auf den jeweiligen Märkten und eine genaue Kenntnis der Bedürfnisse der Kunden. Aktuelle Entwicklungen in der Verkaufspsychologie müssen Handelsassistenten ebenso kennen wie Grundsätze der Personalführung und des Alltagsmanagements eines Ladens. Verantwortungsbewusstsein ist ebenfalls gefragt: Durch die Entscheidungen beim Einkauf und bei den Verkaufsstrategien prägen die Handelsassistenten das Image des Einzelhändlers. Zudem haben sie eine hohe Verantwortung für den Absatz und für einen optimalen Warenfluss. Verhandlungsgeschick und ein seriöses Auftreten braucht ein Handelsassistent ebenso wie Planungstalent. Wer immer auf dem Laufenden ist und gute Konzepte mit finanziellen Erfolgen entwickelt, hat gute Aufstiegschancen, z. B. in die Konzernzentralen oder andere Leitungsfunktionen.