Die meisten Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens, aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung, Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Tritt eine solche Situation ein, wird häufig ein Haus- und Familienpfleger bzw. eine Haus- und Familienpflegerin zur Hilfe gerufen. Er bzw. sie versorgt und betreut Familien und Einzelpersonen in Notsituationen, kümmert sich um den Haushalt und übernimmt die Pflege kranker Personen.
Der Haus- und Familienpfleger unterstützt Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenslagen, meist jedoch nur vorübergehend. Er übernimmt verschiedene Aufgaben im Haushalt, bei der Kinderbetreuung und der Pflege.
Im Bereich Haushalt und Betreuung übernimmt der Haus- und Familienpfleger das Einkaufen, Kochen und Putzen. Außerdem behält er das Budget im Auge, wäscht und bügelt die Wäsche, betreut ggf. vorhandene Kinder und hilft ihnen bei den Hausaufgaben. Er übernimmt also meist alle Aufgaben der Person, die durch Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit ausfällt.
Im Bereich Pflege und Betreuung übernimmt der Haus- und Familienpfleger die tägliche Körperpflege, das Ankleiden und die Nahrungszufuhr. Nach ärztlicher Absprache kann er auch Medikamente verabreichen und Pflegemaßnahmen übernehmen. Dabei muss er jede seiner Aktivitäten und Veränderungen des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen in einem Beobachtungsprotokoll festhalten, welches er dem zuständigen Arzt übermittelt.
Der Haus- und Familienpfleger übernimmt jedoch nicht nur die Pflege von Senioren und kranken oder behinderten Menschen, sondern auch die Versorgung von Müttern direkt nach der Geburt und im Wochenbett. Außerdem leistet er stets praktische Hilfestellung, spendet Trost und stellt einen Ansprechpartner für seine Klienten dar.
Eine Haus- und Familienpflegerin findet Anstellung in Einrichtungen des Sozialwesens, beispielsweise in Sozialstationen oder bei ambulanten Pflegediensten. Aber auch Altenheime und Tagesstätten für Kinder sind auf Haus- und Familienpflegerinnen angewiesen. Neben der Festanstellung ist auch die Selbstständigkeit eine Möglichkeit; hier sind die Auftraggeber dann meist Privathaushalte.
Der Zugang zu diesem Beruf ist reglementiert. Um als Haus- und Familienpfleger arbeiten zu dürfen, muss der Bewerber eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Außerdem muss er eine staatliche Anerkennung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, welche beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erteilt wird. Für die Arbeit mit Minderjährigen muss der angehende Haus- und Familienpfleger zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie generell eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes für den Umgang mit Lebensmitteln.
Für Personen, die eine Ausbildung in einem ähnlichen Bereich absolviert haben, bietet sich ein zwei- bis dreieinhalbjähriges Weiterbildungsprogramm an, um sich für den Beruf des Haus- und Familienpflegers zu qualifizieren.
Eine Haus- und Familienpflegerin bekommt häufig die Verantwortung für einen ganzen Haushalt und mehrere Personen übertragen. Aus diesem Grund sollte sie großes Organisationstalent besitzen sowie flexibel, belastbar und ausdauernd sein. Außerdem sollte sie Freude daran haben, andere Menschen zu pflegen und ihnen zu helfen sowie Empathie, Geduld und Einfühlungsvermögen mitbringen. Da zwischen der Familie oder der zu pflegenden Person und der Haus- und Familienpflegerin ein beidseitiges Vertrauensverhältnis herrschen sollte, ist es notwendig, dass sie äußerst sensibel und engagiert ihrem Beruf nachgeht.