Wenn eine Immobilie oder Grundstück verkauft werden soll, muss zunächst ihr Wert ermittelt werden. Immobiliengutachter und Immobiliengutachterinnen (auch Immobiliensachverständige oder Immobilienbewerter bzw. Immobilienbewerterinnen genannt) ermitteln den Marktwert von Immobilien und erstellen ein entsprechendes Gutachten.
Es kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes zu ermitteln. Häufige Anlässe, einen Immobiliengutachter zu beauftragen, sind beispielsweise Scheidungen, Erbschaftsfälle, Zwangsversteigerungen oder der Verkauf eines Objektes.
Während ein Makler eine kostenlose Immobilienbewertung durchführt, erstellt ein Immobiliensachverständiger ein kostenpflichtiges Gutachten. Er stellt beispielsweise fest, ob Baumängel zu erkennen sind oder Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen notwendig wären. Er begutachtet weiterhin den energetischen Zustand einer Immobilie. Um schließlich den Wert des Objektes festzustellen, werden je nach Sachlage verschiedene Gutachten erstellt. Muss eine Immobilie infolge eines Rechtsstreits gerichtsfest begutachtet werden, erstellt ein Immobiliengutachter beispielsweise ein Verkehrswertgutachten. Sollen Baumängel festgestellt werden, wird hingegen eine Mängeldokumentation oder ein Schadengutachten erstellt. Wenn der Wert einer Immobilie ohne Rechtsstreit ermittelt werden soll, reicht häufig ein Kurzgutachten oder ein Wertgutachten.
Ebenso wie es verschiedene Gutachten gibt, kommen bei der Erstellung auch unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Beim Vergleichswertverfahren prüft der Immobiliengutachter, wie hoch der Verkaufserlös in der Vergangenheit für vergleichbare Objekte gewesen ist. Der Wert von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien wird häufig durch das Ertragswertverfahren ermittelt, bei dem der Immobiliensachverständige prüft, wie viel Gewinn ein Gebäude bei Vermietung erzielen könnte. Im Rahmen des Sachwertverfahrens zieht er den Wiederbeschaffungswert des Gebäudes heran.
Immobiliensachverständige sind entweder angestellt oder selbstständig in Immobiliengutachterbüros tätig. Auch Immobilienhandelsgesellschaften und Immobilienvermittler kommen als mögliche Arbeitgeber infrage.
Eine Gutachterin muss nachweisen, dass sie über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt. Der Abschluss eines fachlich relevanten Studiums, beispielsweise der Fächer Immobilienwirtschaft oder Baubetriebswirtschaft und Baumanagement, oder eine abgeschlossene Weiterbildungsprüfung zur Immobiliensachverständigen oder zur Immobilienbewerterin können als ein Nachweis dienen. Die Zulassungskriterien für eine solche Weiterbildung können je nach Bildungsanbieter variieren. Unter Umständen wird ein technisches oder wirtschaftliches Hochschulstudium oder der Abschluss als Betriebswirtin für Immobilien vorausgesetzt. Außerdem muss eine Immobiliengutachterin mehrere Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbranche gesammelt haben.
Je nach Vorbildung kann ein grundständiges oder weiterführendes Studium sinnvoll sein, um beruflich weiter voranzukommen. Die Fächer Facility-Management und Technisches Gebäudemanagement bieten eine gute Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Gegebenenfalls qualifiziert ein Weiterbildungsabschluss auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zu einem Studium.
Immobiliensachverständige müssen stets objektiv und unparteiisch sowie vollkommen unbestechlich sein. Sie arbeiten idealerweise verantwortungsbewusst und sorgfältig. Um ihre Kunden ausführlich beraten zu können, benötigen sie fundierte Rechtskenntnisse. Sie sollten außerdem flexibel sein, da sie oft im Außendienst unterwegs sind, um Immobilien und Grundstücke vor Ort zu besichtigen.