Sie fungieren als Vermittler zwischen Eigentümern und Interessenten auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt: Ein Immobilienmakler bzw. eine Immobilienmaklerin ist für die Beratung und Betreuung der Kunden rund um die Themen Kauf, Verkauf, Vermietung oder Anmietung von Immobilien zuständig.
Je nach Marktlage und Gebiet werden Immobilienmakler vom Anbieter oder vom Interessenten in Anspruch genommen. Bei Zustandekommen eines Vertrages im Zuge der Vermittlung erhalten Immobilienmakler eine Provision (auch „Courtage“), deren Höhe sich üblicherweise nach dem Kauf- beziehungsweise Mietpreis richtet. Alternativ gibt es selten auch den so genannten Festpreismakler, bei dem das Entgelt nicht vom Zustandekommen des Vertrages abhängig ist.
Ob Mietshäuser, Wohnungseigentum, Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte oder Grundstücke: Immobilienmakler besichtigen angebotene Objekte, erstellen entsprechende Objektbeschreibungen und ermitteln anhand von Marktanalysen erzielbare Preise. Hierzu gehört auch die Überprüfung von Faktoren wie der Verkehrsanbindung, den Parkmöglichkeiten und der Infrastruktur.
Nachdem zu verkaufende Objekte in die Maklerkartei aufgenommen wurden, suchen Immobilienmakler nach potenziellen Käufern und führen mit diesen Objektbesichtigungen durch. Bei Interesse führen sie im Anschluss Verhandlungen über Verkaufspreise und -modalitäten, bei Bedarf beraten sie Kaufinteressenten auch im Hinblick auf die Finanzierung.
Zudem gehört die Akquisition von Mietern für private und gewerbliche Objekte zu den Aufgaben von Immobilienmaklern. Daneben übernehmen sie Tätigkeiten der Immobilienverwaltung wie die Kalkulation von Mietpreisen, die Gestaltung von Mietverträgen, die Organisation von Mieter- und Eigentümerversammlungen und die Abwicklung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Auch die Klärung von rechtlichen Fragen zu Bauvorschriften und Erschließungsmöglichkeiten mit den zuständigen Behörden kann zu ihren Aufgaben gehören.
Eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Immobilienmakler existiert in der Form in Deutschland nicht. Eine gute Grundlage für die Ausübung des Berufs bilden folgende kaufmännische Aus- oder Weiterbildungen im Immobilienbereich oder ein entsprechendes Studium:
Eine Möglichkeit bietet die Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau. Eine weitere Option stellt die Ausbildung als Immobilienassistent dar: Diese ermöglicht eine doppelte Qualifikation und führt sowohl zum Abschluss als Immobilienkaufmann/-frau als auch zum Immobilienassistent/-in. Die Ausbildungsgänge decken wesentliche Inhalte des Berufs eines Immobilienmaklers mit ab. Die meisten Ausbildungsanfänger können die Hochschulreife vorweisen.
Darüber hinaus eignen sich die kaufmännischen Weiterbildungen als Fachwirt/-in für Immobilien sowie als Betriebswirt/-in für Immobilien, um als Immobilienmakler tätig zu sein. Wer keine einschlägige Ausbildung vorweisen kann, kann auch mit ausreichender Berufserfahrung die Zugangsvoraussetzung für eine der Weiterbildungen erfüllen.
Des Weiteren bieten die Studiengänge Baubetriebswirtschaft / Baumanagement sowie Immobilienwirtschaft als grundlegende oder weiterführende Studienfächer die Möglichkeit, Fachkenntnisse für die Ausübung des Berufs als Immobilienmakler zu erlangen.
Seit April 2010 gibt es innerhalb der Europäischen Union eine freiwillige Zertifizierung (Norm DIN EN 15733), die europaweit Mindestqualifikationen von Immobilienmaklern nachweist. Durch die Zertifizierung verpflichtet sich ein Makler, seine Leistungen unter der Beachtung eines verbindlichen Moralkodex und unter der Einhaltung einer umfassenden Informationspflicht auf höchstem Qualitätsniveau zu erbringen.