Wenn große Investitionen getätigt oder komplexe Finanzprodukte abgeschlossen werden, kann es hilfreich sein, beim Entscheidungsprozess einen kompetenten Experten an der Seite zu haben. Makler und Maklerinnen vermitteln als neutrales Bindeglied Immobilien und Unternehmenskäufe sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.
Das genaue Tätigkeitsfeld eines Maklers ist abhängig davon, in welchem Bereich er tätig ist. Generell gibt es Makler nämlich in ganz unterschiedlichen Ausprägungen und Geschäftsfeldern:
Immobilienmakler sind auf die Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten sowohl zur Miete als auch zum Kauf spezialisiert, während Finanzmakler, ähnlich wie Finanzassistenten, Privat- und Geschäftskunden zu Geldanlagen, Krediten und Finanzierungsangeboten beraten. Diese Tätigkeit wird häufig auch von Finanzberatern übernommen. Versicherungsmakler unterstützen ihre Kunden bei Fragen rund um das Thema Versicherungsdienstleistungen. Unternehmensmakler führen, ähnlich wie ein Mergers & Acquisitions Specialist, Käufer und Verkäufer von Unternehmen zusammen. Die Beratungsfunktion ist im Bereich des Unternehmenshandels der Vermittlungstätigkeit untergeordnet.
Makler verschaffen sich zunächst einen Überblick über die Ausgangssituation ihrer Kunden, um passende Vorschläge für Finanzdienstleistungen, Immobilien etc. zu machen. Sie beraten zu Vor- und Nachteilen der Angebote und klären mögliche Fragen umfassend. Immobilienmakler führen zudem Objektbesichtigungen durch, während Finanz- und Versicherungsmakler beispielsweise mögliche Finanzierungsangebote vorrechnen. Makler beobachten die Marktentwicklungen und wissen über aktuelle Begebenheiten Bescheid, um kompetent beraten zu können. Schließlich verhandeln sie auch Vertragsbedingungen und schließen Verträge entsprechend ab.
Makler sind vor allem in Maklerbüros des jeweiligen Gewerbes tätig. Sie können entweder im Angestelltenverhältnis beispielsweise bei Immobilienverwaltungen oder bei Dienstleistungsunternehmen der Finanz- und Vermögensberatung arbeiten oder sich in diesen Bereichen selbstständig machen. Auch die Beschäftigung in einer beratenden Position bei Consulting-Unternehmen ist möglich.
Maklerinnen benötigen eine behördliche Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Dennoch ist die Bezeichnung Maklerin nicht geschützt, daher ist auch kein bestimmter Ausbildungsweg vorgeschrieben. In der Regel wird aber eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder der Abschluss in einem entsprechenden Studiengang gefordert. Ein Studium kann auch dann sinnvoll sein, wenn eine Maklerin anstrebt, perspektivisch eine leitende Position zu übernehmen oder sich mit einem eigenen Maklerbüro selbstständig zu machen.
Für die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien besteht darüber hinaus eine Weiterbildungspflicht. Der Verband Deutscher Makler (VDM) fordert außerdem von seinen Mitgliedern einen verbandsinternen Fachkundeausweis.
Maklerinnen sollten über kaufmännisches Wissen verfügen und sicher im Umgang mit Zahlen sein. Außerdem sind sie Expertinnen in dem jeweiligen Rechtsgebiet ihres Gewerbes. Sie sind empathisch und zeichnen sich durch ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten aus, um geschickt beraten und verhandeln zu können. Mit den vertraulichen Daten ihrer Kunden gehen sie verantwortungsbewusst um. Die Arbeitszeiten von Maklerinnen sind gegebenenfalls an die Verfügbarkeit der Kunden gebunden. Daher ist es nicht unüblich, dass Maklerinnen auch abends oder an Wochenenden arbeiten.