Benötigt ein Gericht eine Expertenmeinung oder sucht eine Privatperson objektiven Rat, werden häufig Sachverständige beauftragt. Gemeint sind Personen, die sich durch ihre umfangreiche Sachkunde und durch ihr explizites Fachwissen auszeichnen, wobei die Bezeichnung Sachverständige nicht geschützt ist. Sie kommen in fast allen Bereichen und Brachen zum Einsatz und werden häufig auch Gutachter bzw. Gutachterinnen genannt.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen besteht darin, entweder im Auftrag von Behörden, Gerichten oder Privatpersonen qualifizierte Gutachten zu erstellen. Diese sollten verständlich verfasst werden, sodass auch fachfremde Personen den Sachverhalt nachvollziehen können. Er ermittelt beispielsweise, ausgehend von seinen fundierten Kenntnissen, den aktuellen Zustand eines Objektes oder einer Ware. Vor Gericht obliegt die abschließende Beurteilung des Gutachtens den Juristen. Sie entscheiden auf Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen, ob zum Beispiel an einer Sache ein Mangel vorliegt oder nicht.
Als Experte für einen speziellen Sachverhalt ermittelt ein Sachverständiger außerdem den Wert eines bestimmten Objektes oder schätzt die Höhe eines entstandenen Schadens ein. Außerdem kann er untersuchen, worin ein vorliegender Schaden begründet liegt und seinen Auftraggeber dahingehend beraten, wie der Schaden am besten zu beheben ist.
Sachverständige werden in nahezu allen Branchen eingesetzt. Besonders gängig sind jedoch die Bereiche Unternehmensbewertung, Grundstückwertermittlung, die Bewertung von Bauschäden Kfz-Schäden und -Bewertung, die von einem Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden. Die speziellen Aufgaben eines Gutachters sind immer auch von dem Bereich abhängig, auf den er spezialisiert ist.
Sachverständige haben die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Ebenen zertifizieren zu lassen. So gibt es EU-zertifizierte Sachverständige, staatlich anerkannte Sachverständige und verbandsanerkannte Sachverständige, die einem Fachverband wie dem IMV (Industriemeisterverband Deutschland e. V.) angehören, dem sie ihre Sachkunde nachgewiesen haben. Freie Sachverständige haben sich hingegen selbst zum Sachverständigen ernannt.
Welche Art von Gutachter für einen konkreten Sachverhalt geeignet ist, unterscheidet sich je nach dem konkreten Fall. Geht es um handwerkliche Tätigkeiten, so kann beispielsweise auch ein Handwerksmeister herangezogen werden, der genügend Berufserfahrung vorweist, um einen Fall zu beurteilen. In einem Strafverfahren sollte ein Sachverständiger jedoch einen Abschluss in einem entsprechenden Studiengang vorweisen, um den Sachverhalt mit der notwendigen Expertise zu beurteilen. So sind medizinische Gutachter in aller Regel approbierte Ärzte.
Häufig sind Gutachter selbstständig tätig. Sie können aber beispielsweise auch bei Versicherungen, dem TÜV oder bei Bauunternehmen angestellt sein.
Eine Gutachterin muss ihre überdurchschnittliche Sachkunde nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch den Abschluss eines relevanten Studiums oder durch eine abgeschlossene Meisterprüfung. Außerdem muss eine Gutachterin mehrjährige Berufserfahrung gesammelt haben. Darüber hinaus gibt es eine Gutachterausbildung, die von privaten Bildungsträgern angeboten wird und entweder nebenberuflich oder durch Intensivseminare absolviert werden kann, aber für angehende Sachverständige nicht verpflichtend ist. Dies gilt auch für das staatlich zugelassene Fernstudium zur Sachverständigen.
Eine Sachverständige muss in der Lage sein, Gutachten korrekt zu erstellen und dieses unter Umständen später auch mündlich zu verteidigen. Sie muss Sachverhalte korrekt beurteilen, aber auch verständlich zusammenfassen. Eine unparteiische und analytische Vorgehensweise ist hierfür zwingend notwendig. Außerdem muss der Wissenstand einer Sachverständigen immer aktuell sein, weshalb sie sich ständig fortbilden muss.