Die vorherrschende Wohnungsknappheit in vielen Großstädten sorgt dafür, dass mehr Wohnraum geschaffen werden muss. Sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum erfordert dies Spezialisten und Spezialistinnen wie Immobilienfachwirte und Immobilienfachwirtinnen, die sowohl Sanierungsarbeiten in die Wege leiten als auch bei der Entwicklung neuer Immobilienprojekte mitwirken.
Immobilienfachwirte übernehmen vor allem Aufgaben, die mit der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von verschiedenen Immobilien zusammenhängen. Hierfür akquirieren sie neue Mieter, setzen Mietverträge auf und verhandeln gegebenenfalls über diese. Sie veranlassen bzw. bearbeiten Kündigungen und stellen die Betriebskosten auf. Auch die Akquisition, der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien fallen in den Tätigkeitsbereich von Immobilienfachwirten. Sie wickeln die Finanzierungen ab und erledigen entsprechende Formalitäten wie das Aufsetzen von Kaufverträgen oder die Veranlassung von Änderungen im Grundbuch.
Im Rahmen des Objektmanagements stellt ein Immobilienfachwirt sicher, dass die Funktionalitäten der Immobilie sichergestellt sind. Ist dies nicht der Fall, leitet er Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in die Wege. Auch Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten werden von ihm veranlasst, organisiert und kontrolliert.
Darüber hinaus wirken Immobilienfachwirte auch bei der Entwicklung von Immobilienprojekten mit. Sie führen beispielsweise Standortanalysen durch, prüfen ökonomische Risiken und setzen sich für baurechtliche Angelegenheiten mit den Architekten und Bauingenieuren in Verbindung.
Neben Aufgaben, die sich konkret auf die Immobilienwirtschaft beziehen, übernehmen Immobilienfachwirte auch Aufgaben des mittleren Managements wie Mitarbeitermotivation und -führung.
Immobilienfachwirtinnen finden vor allem bei Wohnungsbauunternehmen, Immobiliengesellschaften sowie Bau- und Grundstücksgesellschaften Beschäftigung. Auch Unternehmen, die im Bereich Facility-Management tätig sind, und Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen bieten Beschäftigungsmöglichkeiten, ebenso Maklerbetriebe.
Um als Immobilienfachwirt tätig zu werden, ist in der Regel der IHK-Abschluss der bundesweit einheitlichen Weiterbildung zur Fachwirtin für Immobilien Voraussetzung. Um diese antreten zu können, muss eine angehende Immobilienfachwirtin einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft vorweisen können. Folgende Berufe kommen beispielswese als Zugangsberufe infrage:
Auch der Abschluss eines anderen Ausbildungsberufes in Verbindung mit entsprechender Berufserfahrung oder mindestens fünf Jahre praktische Berufserfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft können qualifizierend für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung sein.
Fachwirte für Immobilien verfügen über eine kaufmännische Denkweise und sind daher auch sicher im Umgang mit Zahlen. Beim Aufsetzen verschiedener Verträge beweisen sie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen – gleichzeitig zeichnen sie sich aber durch Kommunikationsstärke und Serviceorientierung aus.
Eine Maklertätigkeit erfordert eine Erlaubnis der zuständigen Behörde und auch für die selbstständige Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen ist die Erlaubnis der entsprechenden Behörde und ein Eintrag im Vermittlerregister zwingende Voraussetzung. Darüber hinaus besteht für die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien gemäß der Gewerbeordnung eine Weiterbildungspflicht.