Kinderärzte und Kinderärztinnen (bzw. Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin) behandeln Kinder und Jugendliche medizinisch. Nach Abschluss der fünfjährigen Weiterbildung untersuchen sie ihre jungen Patienten sowohl auf körperliche und psychische als auch auf soziale sowie intellektuelle Missstände.
Kinderärztinnen sind auf Erkrankungen spezialisiert, welche angeboren sind oder meist im Kindes- bzw. Jugendalter auftreten. Sie überprüfen außerdem, ob die jungen Patienten sich altersgemäß entwickeln und führen Vorsorgeuntersuchungen durch.
Zunächst erfassen sie durch die Anamnese die Krankheitsgeschichte, indem sie im Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Beschwerden und Vorerkrankungen feststellen. Mit Hilfe verschiedener medizinischer Verfahren wie dem Messen der Temperatur, der Erstellung von Röntgenaufnahmen oder der Durchführung eines Ultraschalls wird der Patient untersucht, um schließlich eine Diagnose zu stellen. Auf Grundlage dieser leiten die Ärztinnen die Behandlung ein oder erstellen einen Therapieplan. In diesem Zusammenhang verschreiben sie beispielsweise auch Medikamente oder physiotherapeutische Behandlungen.
Nach Feststellung der Erkrankung, berät eine Kinderärztin ihre Patienten und insbesondere deren Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Krankheitsverlauf und der Behandlung. Auch die Betreuung während der Rehabilitation fällt in den Tätigkeitsbereich der Ärztin. Zudem hilft sie den minderjährigen Patienten dabei, soziale Kompetenzen, Konzentration, Lesen und Rechtschreibung zu trainieren.
Darüber hinaus übernimmt eine Kinderärztin Aufgaben in der Organisation und Verwaltung von Patientendaten. So dokumentiert sie den Verlauf einer Behandlung und erstellt Gutachten.
Ist eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin an einer Universität tätig, wirkt sie bei Forschungsarbeiten und in der Lehre mit. Hier hält sie u. a. Vorlesungen oder gibt Seminare, korrigiert Prüfungsleistungen und erstellt Forschungsberichte.
Sind Kinderärztinnen im Krankenhaus tätig, so arbeiten sie auch an Wochenenden sowie Feiertagen und müssen sich auf Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst einstellen. Obwohl sich in Facharztpraxen die Arbeitszeiten hauptsächlich durch die Öffnungszeiten ergeben, haben Kinderärzte auch hier in regelmäßigen Abständen an Wochenenden Bereitschaftsdienst. Neben Krankenhäusern und Facharztpraxen finden Kinderärzte außerdem in Einrichtungen der Kurzzeitpflege oder in Institutionen zur Eingliederung und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, in Hospizen oder im Bereich der medizinischen Forschung und Lehre Anstellung.
Die Arbeit als Kinderarzt setzt eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin voraus. Diese wird an Universitäts- oder Hochschulkliniken oder an einer anderen Institution für medizinische Versorgung absolviert und durch die Prüfung zum Facharzt abgeschlossen. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer bildet die Grundlage für die Regelungen der Landesärztekammer, die für die Abnahme der Prüfung verantwortlich ist. Für die Zulassung zur Weiterbildung ist die Approbation als Arzt bzw. die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderlich.
Kinderärzte benötigen außerdem ggf. einen Fachkundeausweis gemäß der Röntgenverordnung und sind laut ihrer Berufsordnung dazu verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen in ihrem Fachgebiet in Anspruch zu nehmen.
Für die Anstellung im forschenden Bereich einer Universität sind meist eine Promotion oder Habilitation sowie zur Lehre qualifizierende Fähigkeiten erforderlich.
Kinderärzte haben zudem die Möglichkeit, durch eine weitere dreijährige Schwerpunktweiterbildung Spezialisierungen unter anderem im Bereich folgender Erkrankungen und Gebiete vorzunehmen:
Da die Fachärzte maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Patienten beitragen, ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstseinin Verbindung mit einer präzisen, sorgfältigen und konzentrierten Arbeitsweise zwingende Voraussetzung. Um die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Situationen zu beruhigen oder auch zu trösten, sind ein besonderes Einfühlungsvermögen und Empathie erforderlich. Damit einhergehend ist pädagogisches Geschick gefragt, welches benötigt wird, um den Kindern und Jugendlichen beim Erlernen sozialer und kognitiver Kompetenzen zu helfen. Kinderärzte kommen immer wieder in Kontakt mit schwierigen Schicksalsschlägen ihrer Patienten. Daher sollten sie psychische Belastbarkeit aufweisen und darüber hinaus stets die ärztliche Schweigepflicht bewahren. Auch die Einhaltung der Hygienevorschriften gehört zum Alltag eines Kinderarztes. So trägt er zum Beispiel Kittel, Handschuhe und Mundschutz.