Bei einem niedergelassenen Arzt bzw. einer niedergelassenen Ärztin handelt es sich um Ärzte und Ärztinnen, die alleine oder gemeinschaftlich eine medizinische Einrichtung betreiben. Dies geschieht in Form einer Arztpraxis – wird diese von mehreren Personen betrieben, so spricht man in der Regel von einer Gemeinschaftspraxis.
Eine Arztpraxis kann von sämtlichen Fachärzten und Fachärztinnen betrieben werden, unabhängig von ihrer Spezialisierung. Besonders verbreitet ist eine hausärztliche Praxis, doch beispielsweise können ebenso Urologen, Gynäkologinnen, Internisten oder Gastroenterologinnen in einer Niederlassung tätig sein. Erwähnenswert ist obendrein, dass selbstverständlich auch zahnärztliche Mediziner und Medizinerinnen eigene Praxen führen können – hier handelt es sich dann also um niedergelassene Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen.
Im Zentrum der Pflichten eines niedergelassenen Arztes steht die Untersuchung und Behandlung von Patienten. Da er nicht in einem Krankenhaus arbeitet, handelt es sich hier im Normalfall nicht um lebensbedrohliche Notfälle – stattdessen kümmert sich ein niedergelassene Arzt um Erstdiagnostik oder die Durchführung von Routinechecks und -eingriffen.
Zu Beginn eines Termins steht normalerweise bei allen niedergelassenen Ärzten stets eine sogenannte Anamnese: Hierbei werden Patienten zu ihren Symptomen befragt. Relevant sind dann auch etwaige medizinische Vorerkrankungen oder Allergien. Zur Unterstützung der Diagnostik können anschließend diverse Untersuchungsverfahren zurate gezogen werden. Beispiele hierfür sind Blutabnahmen, Ultraschallaufnahmen, Röntgenaufnahmen oder Urinproben.
Welche Aufgaben ein niedergelassener Arzt im Speziellen ausübt, hängt von der individuellen Fachspezialisierung ab. Wenn er der Meinung ist, dass er nicht die nötige medizinische Behandlung anbieten kann, ist eine Überweisung an einen anderen Facharzt üblich. Obendrein nimmt das Ausstellen von Bescheinigungen sowie das Verfassen von Gutachten und Krankenberichten einen beträchtlichen Anteil der Arbeitszeit ein. Ebenso spielt die korrekte Dokumentation und Abrechnung von erbrachten Leistungen eine nennenswerte Rolle.
Ohnehin ist die Führung einer eigenen Praxis mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Ein niedergelassener Arzt muss sich dann entweder selbst um anfallende kaufmännische Aufgaben kümmern oder die Bearbeitung an das Verwaltungsteam seiner Praxis delegieren.
Niedergelassene Ärzte arbeiten immer selbstständig in einer medizinischen Praxis. Diese können sie alleine oder mit anderen niedergelassenen Medizinern führen. In letzterem Fall ist er dann entweder Teil einer Gemeinschaftspraxis oder in seltenen Fällen Mitglied einer Praxisgemeinschaft – der Unterschied ist hier vor allem formaler Natur. Eine Gemeinschaftspraxis stellt im Gegensatz zu einer Praxisgemeinschaft wirtschaftlich eine Einheit dar. Überdies ist eine Mitarbeit in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) möglich.
Jede niedergelassene Ärztin beginnt ihre Laufbahn mit einem Studium der Humanmedizin an einer Universität. Nach sechs Jahren folgt das Staatsexamen, deren erfolgreiches Ablegen mit der Erteilung der ärztlichen Approbation einhergeht. Anschließend müssen sich Medizinerinnen spezialisieren, indem sie eine fachärztliche Weiterbildung in Angriff nehmen. Diese nimmt je nach Fachgebiet weitere vier bis sechs Jahre in Anspruch und mündet in der Facharztprüfung.
Beispiele für fachärztliche Richtungen sind:
Wer eine Privatpraxis eröffnen möchte, muss dann keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Die große Mehrheit aller niedergelassenen Ärztinnen ist indessen als Vertragsärztin tätig, hier ist dann eine separate Zulassung durch die gesetzliche Krankenkasse vonnöten. Obligatorisch ist ebenso eine Eintragung ins Arztregister.
Eine niedergelassene Ärztin muss sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Behandlung große analytische Fähigkeiten beweisen. Hierbei zeichnet sie sich ebenso durch Beobachtungsgabe, Aufmerksamkeit und schlussfolgerndes Denkvermögen aus. Auch ein gutes Gedächtnis stellt ein notwendiges Attribut dar. Gleichzeitig ist sie in der Menschenführung gefragt und sollte gegenüber Patientinnen mit ausgeprägter Sensibilität und Freundlichkeit auftreten.
Der Alltag im Praxiskontext ist nur durch effektive Arbeitsteilung zu bewältigen, weswegen niedergelassene Ärzte obendrein Teamgeist und kommunikative Kompetenzen an den Tag legen müssen. Nützlich sind zudem organisatorisches und kaufmännisches Know-how.