Kinder- und Jugendpsychiater und die kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen von Kliniken befassen sich mit der Prävention, Diagnostik und Therapie von psychischen, psychosomatischen und neurologischen Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Kinder- und Jugendpsychiater sind Fachärzte, die –wie andere Fachärzte auch- nach einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium eine 5-jährige Weiterbildung in ihrem Fachgebiet absolviert haben müssen. Sie kümmern sich um Kinder und Jugendliche, die unter anderem folgende Störungen oder Probleme haben können: Entwicklungsstörungen/-verzögerungen aller Art wie beispielsweise Erkrankungen aus dem Autismusspektrum, Störungen des Sozialverhaltens, Psychosen, Essstörungen (Magersucht, Bulimie oder Adipositas), Suizidversuche, Aufmerksamkeitsprobleme (ADHS) sowie Teilleistungsstörungen und die daraus resultierenden, oft massiven Schulprobleme (Schulverweigerung), Suchtprobleme, Verhaltensstörungen durch gleichzeitige geistige Behinderung, psychosomatische Beschwerden und psychische Probleme nach traumatischen Erlebnissen wie Misshandlung, sexueller Gewalt und/oder schweren familiären Konflikten.
Kinder- und Jugendpsychiater fungieren als fachkompetente Ansprechpartner bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, bei Fremdunterbringung und bei gerichtlichen Fragestellungen. Kinder- und Jugendpsychiater arbeiten entweder als niedergelassene Fachärzte und behandeln Kinder und Jugendliche mit den oben genannten und anderen Entwicklungsstörungen, Traumata und Erkrankungen ambulant. Diese Behandlung umfasst in der Regel sowohl die Verabreichung einer geeigneten Medikation als auch therapeutische Angebote und die Beratung der Eltern bzw. anderer Erziehungsberechtigter. Oftmals vermitteln Kinder- und Jugendpsychiater ihre Patienten und deren Familien weitere geeignete Therapieformen wie eine Familientherapie, die Therapie in einem auf die vorliegende Störung spezialisierten Therapiezentrum (beispielsweise bei einem Autismuskompetenzzentrum) oder einer Selbsthilfegruppe und arbeitet mit den dortigen Fachleuten zusammen. In krisenhaften Situationen müssen niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater ihre Patienten in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung einer Klinik einweisen.
Dort bleiben die betroffenen Kinder/Jugendlichen zumindest so lange bis die Krise zunächst überwunden scheint und erhalten jede notwendige Therapie, Medikation und -wenn erforderlich, wie z. Bsp. bei Suizidgefahr- eine lückenlose Kontrolle. Nach der Entlassung aus einer solchen stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung empfiehlt es sich in jedem Fall die ambulante(n) Therapie(n) weiterzuführen. Die Versorgung mit niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten für Kinder-/Jugendpsychiatrie und Kinder-/Jugendpsychotherapie ist in Deutschland allerdings nicht besonders gut und regional sehr unterschiedlich, was teilweise zu langen Wartezeiten auf eine entsprechende Therapie führen kann. Diese gibt es –außer bei akuten Notfällen- im Übrigen häufig auch bei der Aufnahme in eine stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Klinik.