Ein Malermeister bzw. eine Malermeisterin übernimmt nicht nur praktische Aufgaben und sorgt für die korrekte Ausführung aller Aufträge, sondern leitet und steuert zusätzlich auch sämtliche Arbeitsprozesse. Des Weiteren gehört die Ausbildung von Lehrlingen zum Verantwortungsbereich. Es handelt sich demnach um eine Führungsposition, welche handwerkliche und kaufmännische Pflichten vereint.
Die offizielle Berufsbezeichnung lautet Maler- und Lackierermeister bzw. Maler- und Lackierermeisterin.
Malermeister sind in alle Arbeitsprozesse eines Kundenauftrags involviert. Sie kümmern sich um die Auswahl und Bearbeitung von Ausschreibungen, kalkulieren Kosten und wählen Betriebsmaterial aus, etwa Farben, Lacke oder Baustoffe. Sie sind ebenso für die Verteilung von Aufgaben an Mitarbeiter wie für die Überwachung und Koordination aller Tätigkeiten zuständig. Kunden werden eingehend beraten, ggf. geht dies auch mit der gemeinsamen Entwicklung von visuellen Konzepten (z. B. bezüglich Farbpaletten oder der Gestaltung von Oberflächenmustern) einher.
Kompliziertere Aufgaben können selbst übernommen werden, was vor allem in kleineren Betrieben einen beträchtlichen Teil der eigenen Arbeit ausmachen kann – mit dem Meisterbrief wird der handwerkliche Part also nicht gänzlich aufgegeben. Derartige Aufgaben sind etwa die Anbringung von Schutzlacken oder die Durchführung besonders raffinierter Malerarbeiten, doch auch die Restaurierung von historischen Gebäuden oder die Konstruktion von Dämmvorrichtungen können dazu gehören.
Zusätzlich hat ein Malermeister weitreichende Verwaltungspflichten: Er steuert den Einkauf und das Budget, übernimmt Aufgaben der Buchhaltung, Rechnungserstellung und Dokumentation sowie kontrolliert Material und Maschinen auf ihre Qualität. Wenn nötig, werden Wartungen oder Neubeschaffungen veranlasst. Außerdem gehören Verhandlungen mit Auftraggebern, Lieferanten und Verbänden zum Alltag. Zudem fallen Unfall- und Umweltschutz in seinen Verantwortungsbereich, was z. B. die Entsorgung giftiger Farbstoffe miteinschließt.
Obendrein ist ein Malermeister auch im Personalwesen tätig. Er leitet und motiviert Mitarbeiter und kümmert sich um die Ausbildung von Lehrlingen. Diese wird selbst durchgeführt, wobei pädagogische und psychologische Konzepte eingesetzt werden.
Eine Malermeisterin kann eine führende Position in Malerbetrieben, Lackierwerkstätten oder Werkslackierereien einnehmen. Viele streben jedoch die Selbstständigkeit an und gründen einen eigenen Betrieb. In beiden Fällen werden Aufträge von Unternehmen des Baugewerbes sowie des Fahrzeugbaus, Maschinenbaus und Werkzeugbaus ausgeführt.
Die Weiterbildung zum Malermeister endet mit der Meisterprüfung zum Maler- und Lackierermeister – diese ist bundesweit einheitlich geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung als Maler und Lackierer, alternativ auch als Stuckateur, da es sich hierbei um ein verwandtes Handwerk handelt. Es ist aber ebenfalls möglich, mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, solange mehrjährige Berufserfahrung im Maler- und Lackiererberuf vorhanden ist.
Zwar ist der Besuch einer Meisterschule nicht verpflichtend – dennoch wird diese in der Praxis empfohlen. Die Weiterbildung kann dann sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend in Teilzeit abgeleistet werden; ebenso ist Fernunterricht möglich. Je nach zeitlicher Intensität nimmt dies zwischen sechs und 24 Monaten in Anspruch. Der Unterricht ist in theoretische und praktische Bereiche gegliedert und orientiert sich an den Anforderungen der Meisterprüfung. Zu diesem Zweck wird auch eine Spezialisierung vorgenommen, wobei vier Schwerpunkte zur Auswahl stehen:
Die Meisterprüfung an sich besteht aus vier verschiedenen Teilen, welche zeitlich unabhängig abgeschlossen werden können: Fachpraxis (Teil I), Fachtheorie (Teil II), Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III) sowie Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV).
Im fachpraktischen Teil führt ein angehender Malermeister ein Meisterprüfungsprojekt in seinem Schwerpunktgebiet durch – dies beinhaltet Aspekte der Planung, Durchführung und Dokumentation. Im fachtheoretischen Teil beweist ein Prüfling sein Wissen in den Bereichen Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung und Betriebsführung sowie Betriebsorganisation. Im dritten Teil werden Kenntnisse in kaufmännischen und rechtlichen Belangen abgefragt. Zum Schluss wird in einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung getestet, ob ausreichende Fähigkeiten für die fachgerechte Ausbildung von Lehrlingen vorhanden sind.
Nur ein Meisterbrief erlaubt die Gründung eines eigenen Maler- und Lackiererbetriebs. Darüber hinaus kann dieser in manchen Bundesländern auch den Weg zu einem weiterführenden Studium ebnen. Passende Fachgebiete sind hier etwa Chemieingenieurswesen, Innenarchitektur oder Farbtechnik und Raumgestaltung.
Da eine Malermeisterin viele praktische Aufgaben selbst ausführt, muss sie neben körperlicher Robustheit und Ausdauer auch starke handwerkliche Fähigkeiten, hohes Konzentrationsvermögen und ein gutes räumliches Verständnis mitbringen. Obendrein sollte Schwindelfreiheit bestehen, sofern Arbeiten in großen Höhen, z. B. auf Hänge- und Auslegergerüsten, ausgeführt werden. Gleichzeitig ist ein grundlegender Sinn für Ästhetik vonnöten, um Kunden bei der Planung von Oberflächen- und Objektbeschichtungen beraten zu können. Da diese selbst besucht werden, bedarf es zudem eines Führerscheins.
Zusätzlich sollte eine Malermeisterin in allen Aspekten der Mitarbeiterführung gewandt sein. Deshalb sind ausgeprägte Führungs- und Kommunikationsstärke wichtige Eigenschaften. Bei der Ausbildung von Lehrlingen ist außerdem ein großes Maß an Geduld gefragt. Um ihre leitende Position optimal ausfüllen zu können, sollte eine Malermeisterin ein Organisationstalent sein; weiterhin sind Durchsetzungskraft und Genauigkeit von Bedeutung.