Kommt es zur Erfindung innovativer Produkte oder Verfahren, so sollen diese häufig rechtlich geschützt werden. Patentanwälte und Patentanwältinnen nutzen ihre Expertise im Bereich verschiedener gewerblicher Schutzrechte, um bei der Anmeldung, Verteidigung und Anfechtung von Patenten und anderen Schutzrechten zu beraten.
Ein Patentanwalt berät seine Mandanten bei verschiedenen Fragestellungen zu gewerblichen Schutzrechten. Hierzu zählen Patente, Gebrauchsmuster, Marken sowie eingetragene Designs und Sortenschutzrechte. Bevor ein solches Schutzrecht angemeldet werden kann, prüft ein Patentanwalt zunächst, ob beispielsweise eine Erfindung wirklich neu ist. Er berät seine Mandanten auch dahingehend, ob eine Erfindung schutzwürdig ist und ob eine Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Sind diese Fragestellungen abschließend geklärt, führt ein Patentanwalt die Anmeldung durch und beachtet hierbei insbesondere die formalen Vorschriften.
Kommt es im Rahmen des Wettbewerbsrechts zu Streitigkeiten, erstellen Patentanwälte hierfür Gutachten. Sie überwachen und verwalten darüber hinaus Schutzrechte und vertreten die Interessen ihrer Mandanten gegebenenfalls auch vor Gericht, wenn es infolge einer Schutzrechtsverletzung zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Möchte der Inhaber eines Schutzrechtes vertraglich Bedingungen festhalten, zu denen Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten eingeräumt werden, können Patentanwälte bei der Aufsetzung eines sogenannten Lizenzvertrages beraten. Sie unterstützen außerdem Arbeitnehmer, die innerhalb eines Unternehmens eine Erfindung hervorgebracht haben.
Patentanwälte können weiterhin eine beratende Funktion für Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen einnehmen. Hierzu zählt gegebenenfalls auch die Überwachung von Patentanmeldungen konkurrierender Unternehmen. Dabei achten sie darauf, dass die Patentrechte des eigenen Unternehmens stets berücksichtigt werden.
Patentanwältinnen sind entweder freiberuflich oder angestellt tätig. Neben Patent- und Rechtsanwaltskanzleien kommen folgende Einrichtungen als Einsatzorte in Frage:
Die Ausübung des Berufs Patentanwältin ist reglementiert. Gemäß der Patentanwaltsordnung sind eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt und der erfolgreiche Abschluss der Patentanwaltsprüfung erforderlich. Um für diese zugelassen zu werden, muss zunächst eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgen. Diese Ausbildung kann eine angehende Patentanwältin absolvieren, sofern sie die technische Befähigung erworben hat, indem sie ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium abgeschlossen hat und einjährige praktische technische Berufserfahrung nachweisen kann.
Zur Patentanwaltsprüfung können außerdem auch Patentsachbearbeiterinnen zugelassen werden, die ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Die Ausbildung zur Patentanwältin findet im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes statt und wird mit einem rechtswissenschaftlichen Weiterbildungsstudium kombiniert, welches ausbildungsbegleitend absolviert wird. Das Weiterbildungsstudium nimmt zwei Jahre in Anspruch, während die Ausbildung mindestens 34 Monate dauert. Um auch vor dem Europäischen Patentamt tätig werden zu können, müssen Patentanwältinnen die Europäische Eignungsprüfung bestehen. Gemäß der Patentanwaltsordnung besteht für Patentanwälte die Pflicht, sich regelmäßig weiterzubilden.
Patentanwälte arbeiten verantwortungsbewusst, gründlich sowie selbstständig und zeichnen sich sowohl durch juristisches Fachwissen als auch technisches Know-how aus. Dies hilft ihnen dabei, den Wert einer technischen Erfindung zu erkennen. Bei Angelegenheiten im Bereich des internationalen Wettbewerbsrechts oder beim Aufsetzen internationaler Lizenzverträge sind zudem interkulturelle Kompetenzen und vor allem verhandlungssicheres Englisch gefragt. Gerade bei Streitigkeiten vor Gericht müssen Patentanwälte klare Ausdrucks- und Kommunikationskompetenzen, Überzeugungskraft sowie Durchsetzungsvermögen beweisen.