Ein Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin ist ein freier Beruf und unterliegt keinem Gewerbe. Dennoch muss sich jeder Jurist in die örtliche Rechtsanwaltskammer eintragen lassen. Des Weiteren unterliegt dem anwaltlichen Berufsgesetz, welches sich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt. Erst mit Abschluss des zweiten Staatsexamen ist man Volljurist und kann nun auch als Richter tätig sein. Die Aufgaben eines Juristen sind vielseitig und hängen auch davon ab, ob ein Rechtsanwalt in Unternehmen, in staatlichen Behörden oder in der eigenen Kanzlei tätig ist.
Grundsätzlich aber wird ein Jurist von einem Mandanten beauftragt, der Rechtsanwalt hat nun nach der bestehenden Rechtsordnung den Mandanten zu beraten, in einem Interessenkonflikt zu agieren oder diesen sogar vor Gericht zu vertreten. Wenn ein Rechtsanwalt in einem Bereich praxisbezogene und theoretische Qualifikationen erlangt hat, kann er - durch die Rechtsanwaltskammer verliehen – den Titel eines Fachanwaltes tragen.