Ein Rektor bzw. eine Rektorin ist verantwortlich für die führenden Geschäfte einer Hochschule oder Akademie. Sie kümmern sich um eine stetige Weiterentwicklung ihrer Hochschule und repräsentieren diese nach außen.
Rektoren und Rektorinnen werden häufig auch als Präsident bzw. Präsidentin bezeichnet. Verwechslungsgefahr besteht zur Berufsbezeichnung des Schulleiters.
Eng verwandte Berufe sind beispielsweise Prorektor, Dekanin und Professor.
Die Rektorin stellt als Leiterin des Rektorats das Bindeglied für jegliche Interessen einer Hochschule dar. Sie ist für die gesamtheitliche Weiterentwicklung zuständig, entwirft Konzepte für die Lehre und Forschung und vertritt die Hochschule nach außen. Zudem entscheidet sie über die Etatplanung, die Verteilung von Grundstücken und Räumen und legt die Personalentwicklung fest.
Als Leiterin des Rektorats steht die Rektorin in direkter Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen der Hochschule. Sie beruft Sitzungen vom Senat, Ausschüssen und Kommissionen ein, leitet diese und vollzieht die Beschlüsse.
Das Amt des Rektors wird an einer Hochschule bzw. Universität ausgeübt. Das Rektorat, auch Präsidium genannt, ist eins der zentralen Organe in der Struktur der jeweiligen Hochschule. Der Rektor steht an der Spitze des Rektorats.
Während sie organisatorische sowie ggf. lehrende Tätigkeiten innerhalb der Hochschule ausführen, vertreten sie die Hochschule außerdem nach außen und sind dementsprechend auch außerhalb der Hochschule, beispielsweise für Geschäftstermine, unterwegs.
Jede Universität ist anders organisiert, durch die jeweilige Hochschulsatzung. Die Selbstverwaltung der Universitäten wird aus dem Grundgesetz abgeleitet und ist in der jeweiligen Landesverordnung niedergelegt. Eine Rektorin wird durch den Wahlvorschlag einer jeweiligen Hochschule von dem zentralen Kollegialorgan in der Regel für eine Amtsperiode von 3-5 Jahren gewählt. Nimmt die Rektorin die Wahl an, dann beantragt die Senatsvorsitzende die Bestellung durch das Bildungsministerium.
Eine Rektorin wird häufig aus dem Kreis der Professorinnen gewählt. Für ihre Amtszeit ist sie in der Regel von der üblichen Tätigkeit freigestellt. Wer Professorin an einer Hochschule werden möchte, muss selbst ein Studium abgeschlossen haben. Auch eine Promotion bzw. Habilitation muss vorgewiesen werden. Zusätzlich dazu ist eine Lehrbefugnis (Venia Legendi) für eine Professur vorgeschrieben, die mitsamt der Habilitation erworben werden kann.
Rektoren sollten ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten besitzen, da sie die Hochschule repräsentieren. Auch pädagogische Stärken sind essenziell, da sie stets im engen Austausch und Zusammenarbeit mit Studenten stehen. Rektoren arbeiten weitgehend weisungsungebunden und sollten deshalb fähig sein, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Zuletzt benötigen Rektoren ausgeprägte Fähigkeiten in der Personalführung.