Die Amtsbezeichnung Verwaltungsleiter bzw. Verwaltungsdirektorin existiert in mehreren Branchen. Theatereinrichtungen, Hochschulen und Institute, Universitäten und Kliniken beschäftigen Personen auf dem Posten des Verwaltungsleiters oder -direktors. Er kann bei Bundes, Landes- und Kommunalbehörden, zum Beispiel in der Stadtverwaltung angestellt sein. Nach der Besoldungs-Ordnung zählt der vorgestellte Beruf zum höheren Dienst und gliedert sich in die Besoldungsgruppe A 15 ein. Dort befindet sich die Stelle der Verwaltungsdirektorin auf Höhe mit weiteren Direktoren-Posten wie dem Regierungs- oder Studiendirektor.
Die konkreten Aufgaben im Beruf des Verwaltungsdirektors hängen vom Arbeitgeber und dessen Tätigkeitsgebiet ab. In einer Klinik oder einem Krankenhaus verantwortet der Verwaltungsdirektor ein ihm zugewiesenes Budget und koordiniert den Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Zu seinen Kompetenz-Bereichen gehört die Planung, die Beratung, die Berichterstattung und das Controlling. Dabei achtet er auf die Einhaltung der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegebenen Regularien für das Budget. Der Direktor unterstützt die Forschung in der Medizin und die Versorgung der Patienten. Sofern es sich um ein Universitäts-Klinikum handelt, befasst er sich darüber hinaus mit der Lehre.
Ein im Theatersektor angestellter Verwaltungsdirektor überwacht alle betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten des ihm unterstellten Theaters. Dazu gehört in erster Linie die Verwaltung des Haushaltes. Er führt die Verhandlungen mit den Darstellern und vereinbart zu zahlende Entgelte. Hierbei achtet er auf geltende Tarifverträge. Ferner befasst sich der Theaterdirektor mit juristischen Belangen, entscheidet über Investitionen und überprüft die Buchhaltung.
Der Verwaltungsleiter im Theaterwesen arbeitet eng mit dem Intendanten zusammen. Beide Positionen bilden eine hierarchisch gleichgestellte kooperierende Doppelspitze, wobei der Intendant oftmals als Regisseur der Aufführungen fungiert. Der Direktor besitzt den Job, die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten aus juristischer Sicht und mit den notwendigen finanziellen Mitteln zu realisieren. Der Direktor übernimmt folglich den verwaltenden, der Intendant den kreativen Part der Doppelspitze.