Der Rettungsassistent bzw. die Rettungsassistentin war in Deutschland der erste staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst. Am 1. Januar 2014 wurde die Berufsbezeichnung Rettungsassistent durch den Notfallsanitäter bzw. die Notfallsanitäterin abgelöst.
Rettungsassistenten beurteilen den Gesundheitszustand von Patienten in Notfallsituationen und führen falls nötig medizinische Behandlungen durch. Weiterhin stellen sie die Transportfähigkeit der Kranken sicher und überwachen und versorgen sie während der Fahrt.
Die Aufgabenbereiche von Rettungsassistenten und Notfallsanitätern sind quasi identisch. Zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten gehört die eigenständige Erstversorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Arztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und die eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus die Anwesenheit des Arztes nicht Voraussetzung ist. Weiterhin fällt ebenfalls die Durchführung von Krankentransporten in den Aufgabenbereich eines Rettungsassistenten. Im Notfall müssen lebensrettende Maßnahmen des Patienten direkt vor Ort bis zur Übernahme des Arztes durchgeführt werden. Weiterhin gehört es ebenfalls zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu überwachen und gegebenenfalls aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich zur medizinischen Versorgung kommt noch die erste, direkt vor Ort erfolgende, psychologische Betreuung hinzu. Darunter fällt unter anderem, den Patienten zu beruhigen und ihm Trost und Zuspruch zu spenden.
Durch die Änderung der Berufsbezeichnung hat sich auch der Ausbildungsverlauf geändert. Rettungsassistenten werden seit 2014 nicht mehr ausgebildet. Die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten wurde durch die Einführung des Notfallsanitäters außer Kraft gesetzt und durch eine dreijährige Ausbildung ersetzt.
Der Hauptunterschied, welcher mit der um ein Jahr verlängerten Berufsausbildung zum Notfallsanitäter einhergeht, ist ein modernisiertes und weiterentwickeltes Berufsbild mit erweiterten Ausbildungsinhalten wie beispielsweise im Bereich Kommunikation und Interaktion.
Wer schon eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsassistenten hat, hat bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit eine staatliche Ergänzungsprüfung durchzuführen und sich so zum Notfallsanitäter weiterzubilden.