Herzinfarkte, Stürze, elektrische und thermische Notfälle oder Vergiftungen – am Arbeitsort passieren durchaus einmal Unfälle, die ohne zeitnahes und richtiges Handeln keinen guten Ausgang haben. Betriebssanitäter und Sanitäterinnen bilden die Schnittstelle zwischen Ersthilfe und Rettungsdienst und haben somit eine wichtige Position in der Rettungskette inne.
Die Tätigkeit als Betriebssanitäterin kann in vielerlei Hinsicht mit der eines Rettungssanitäters verglichen werden, ist allerdings kein Ausbildungsberuf.
Neben grundlegenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen verfügt die Betriebssanitäterin über erweiterte Erste-Hilfe-Kenntnisse und kann zum Beispiel medizinische Gerätschaften wie Beatmungsbeutel, Sauerstoffbehandlungsgeräte oder Sekretabsaugpumpen bedienen.
Sie ist allzeit bereit und in Notfällen innerhalb weniger Minuten zur Stelle. Bei Arbeitsunfällen oder akuten gesundheitlichen Störungen ist sie in der Lage, Verunglückte oder Erkrankte entsprechend zu versorgen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu stabilisieren.
Die Betriebssanitäterin verfügt also über das notfallmedizinische Fachwissen und kennt rechtliche Bedingungen und Grenzen ihres Handlungsraums, um verletzte Personen zu behandeln und zu betreuen. Bei kleineren Schäden kümmert sie sich eigenverantwortlich um die Wundversorgung oder das Anlegen von Verbänden.
Außerdem bildet sie die betrieblichen Ersthelferinnen aus, dokumentiert alle medizinischen Vorfälle und ist für die Instandhaltung der Erste-Hilfe-Materialien bzw. des Sanitätsraums zuständig. Die Betriebssanitäterin stellt die ordnungsgemäße Reinigung von medizinischen Gegenständen sicher, kontrolliert deren Bestand und achtet auf die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Die Beschäftigung eines Betriebssanitäters wird für den Arbeitgeber ab einer Zahl von 1500 anwesenden Mitarbeitern in einer Betriebsstätte, beispielsweise einem Bürokomplex oder einer Produktionshalle, zur Pflicht. Betriebssanitäter können dementsprechend bei Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche angestellt sein.
Zudem ist ihr Einsatz an besonders gefährlichen Arbeitsstellen wie etwa einer Baustelle schon bei einer wesentlich kleineren Arbeitskräftezahl erforderlich.
Betriebssanitäter können ebenfalls für Sicherheitsunternehmen oder Sanitätsdienste arbeiten.
Um als Betriebssanitäterin zum Einsatz zu kommen, muss ein Lehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei einer zertifizierten Ausbildungsstelle, zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), absolviert werden. Hierfür ist der Nachweis über einen nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Erste-Hilfe-Lehrgang vorzuweisen. Außerdem muss die Betriebssanitäterin ihre Kenntnisse alle drei Jahre innerhalb einer Fortbildung auffrischen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen im Besitz einer gleichwertigen medizinischen Ausbildung, zum Beispiel als Rettungsassistentin, Notfallsanitäterin oder Sanitäterin der Bundeswehr.
Je nach Art der Firma muss die Sanitäterin zusätzlich an sogenannten Aufbaulehrgängen teilnehmen. Diese klären über den Umgang mit spezifischen Gefahrensituationen auf, beispielsweise im Zusammenhang mit giftigen oder ätzenden Stoffen und anderen besonderen Arbeitsbedingungen.
Die Tätigkeit als Betriebssanitäter erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Er muss in jeder erdenklichen Situation handlungsfähig sein und auch in kritischen Momenten die Ruhe bewahren. Stressresistenz und Sozialkompetenz sind deshalb essenzielle Fähigkeiten. Ein Betriebssanitäter sollte empathisch, hilfsbereit und teamfähig sein sowie über eine sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise verfügen. Medizinisches Interesse ist natürlich von Vorteil.
Zudem muss der Betriebssanitäter zur regelmäßigen Fortbildung bereit sein.