Sie sind zur Stelle, wenn der Notruf 112 gewählt wird: Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen führen bei Notfalleinsätzen Krankentransporte mit Not- oder Rettungswagen durch und assistieren Notfallsanitätern bei der Versorgung verletzter Personen.
Ein verwandter Beruf ist der des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin (früher Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin). Diese absolvieren eine längere Ausbildung als Rettungssanitäter und müssen ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchlaufen. Zudem sind Notfallsanitäter dafür qualifiziert, verletzte Personen alleinverantwortlich zu versorgen, während Rettungssanitäter hauptsächlich für Krankentransporte und die Unterstützung der Notfallsanitäter zuständig sind. Bei einem Notfalleinsatz müssen mindestens ein Notfallsanitäter und ein Rettungssanitäter im Krankenwagen zum Einsatzort fahren.
Bevor ein Rettungssanitäter für einen Notfalleinsatz bereit ist, stellt er zunächst sicher, dass alle Geräte und Fahrzeuge einsatzbereit sind, und veranlasst gegebenenfalls Reparaturen. Auch die Säuberung und Betankung des Not- oder Rettungswagens gehört zu seinen Aufgaben. Wenn er einen Notfalleinsatz zugeteilt bekommt, fährt er mit dem Einsatzwagen auf dem schnellsten Weg zum Ort des Notfalls. Dort führt er wenn nötig Erste-Hilfe-Maßnahmen wie Beatmung, Blutstillung und die Reinigung und Versorgung von kleineren Wunden durch und unterstützt den Notfallsanitäter bei der Versorgung der verletzten Personen. Gegebenenfalls fordert der Rettungssanitäter Unterstützung in Form von weiteren Notfallsanitätern oder Notärzten an.
Eine weitere Aufgabe des Rettungssanitäters besteht darin, den Patienten vor Blicken von umstehenden Personen abzuschirmen. Außerdem berät und betreut er sowohl den Patienten als auch dessen Angehörige. Er sorgt dafür, dass der Patient in einem Zustand ist, in dem er im Einsatzwagen transportiert werden kann, und befördert ihn in den Einsatzwagen, beispielsweise mithilfe einer Trage. Anschließend transportiert er den Patienten zügig zum Krankenhaus. Dort übergibt er den Patienten dem Krankenhauspersonal und leitet wichtige Informationen an dieses weiter.
Wenn ein Einsatz abgeschlossen ist, reinigt der Rettungssanitäter den Einsatzwagen und verfasst Protokolle und Berichte zum durchgeführten Einsatz. Anschließend ist er wieder in Rufbereitschaft für den nächsten Einsatz.
Neben dem Notfalltransport übernimmt der Rettungssanitäter auch Patientenfahrdienste. Ist ein Patient nicht in der Lage, für eine Behandlung selbst ins Krankenhaus zu fahren, übernimmt der Rettungssanitäter den Transport. Diese Aufgabe wird jedoch häufig auch von Fahrern im Krankentransport übernommen.
Bei ihrer Arbeit tragen Rettungssanitäter Arbeitskleidung in Form von Rettungsdienstjacken und -hosen sowie Einweghandschuhen und gegebenenfalls einem Mundschutz. Zudem haben sie stets die Arbeitsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen zu beachten und Verschwiegenheit über die Daten der Patienten zu bewahren.
Zusätzlich zu Notfalleinsätzen und Krankentransporten können Rettungssanitäter auch Aufgaben im Innendienst wahrnehmen. In der Rettungswache nehmen sie beispielsweise Notrufe entgegen und sind für die Organisation und die Zuweisung der Einsätze zuständig.
Auch bei Veranstaltungen wie Konzerten kommen Rettungssanitäter zum Einsatz. Dort versorgen sie verletzte Besucher und betreuen beispielsweise Personen mit Kreislaufproblemen. Auch bei Feuerwehreinsätzen sind Rettungssanitäter häufig zur Stelle, um verletze Personen zu versorgen.
Rettungssanitäter finden vor allem im Gesundheitswesen und im Brandschutz eine Anstellung. Unter anderem arbeiten sie bei Rettungs- und Krankentransportdiensten, Blutspendediensten und Feuerwehren. Außerdem sind sie bei Verbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu finden.
Für die Tätigkeit als Rettungssanitäterin ist eine gleichnamige Ausbildung erforderlich, die in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden und etwa drei bis zwölf Monate dauern kann. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin ist unvergütet. Auch ein Führerschein der Klasse B und eine Erlaubnis zur Personenbeförderung sind in der Regel notwendig. Für die Ausübung des Berufs als Rettungssanitäterin gilt meist ein Mindestalter von 18 Jahren. Üblicherweise ist zudem ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs erforderlich, der nicht länger als ein Jahr her ist.
Mit einer Weiterbildung zur Ausbilderin für Erste Hilfe können Rettungssanitäterinnen beruflich aufsteigen.
Eine alternative Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung stellt ein Studium dar. Naheliegend sind beispielsweise die folgenden Studiengänge:
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Rettungssanitäterinnen ihr berufliches Wissen auf den neusten Stand bringen oder in einzelnen Bereichen vertiefen. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl:
Rettungssanitäterinnen haben zudem die Möglichkeit, mithilfe einer Weiterbildung zur Notfallsanitäterin aufzusteigen. Mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung können sie ohne die Teilnahme an der Weiterbildung eine Ergänzungsprüfung zur Notfallsanitäterin ablegen.
Fähigkeiten, die eine Rettungssanitäterin mitbringen sollte, sind unter anderem körperliche Fitness und Reaktionsgeschwindigkeit sowie Sorgfalt und Einfühlungsvermögen. Außerdem ist eine Bereitschaft für Schichtdienst, Bereitschaftsdienst und Arbeit an Wochenenden unverzichtbar. Rettungssanitäterinnen haben bei ihrer Arbeit engen Körperkontakt mit Patienten und werden mit schwer verletzten oder verstorbenen Menschen konfrontiert, weshalb psychische Belastbarkeit eine entscheidende Eigenschaft ist.