Umweltgutachter bzw. Umweltgutachterinnen bewerten Unternehmen und Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben, auf Übereinstimmung mit dessen Vorgaben und Verordnungen. In diesem Zusammenhang erstellen sie Gutachten über die Qualität und das Ausmaß der sogenannten Umweltleistungen eines Unternehmens.
Zudem können Umweltgutachter gesetzlich geforderte Prüf-Bescheinigungen in anderen umweltrelevanten Rechtsbereichen, wie z. B. im Treibhausgas-Emissionshandel oder in der Altfahrzeugverwertung, vergeben.
Die Hauptaufgabe von Umweltgutachtern besteht darin, das betriebliche Umweltmanagement, die umweltbezogene Unternehmenspolitik sowie die vom Unternehmen selbst gesetzten Umweltziele zu bewerten. Dazu führen sie Betriebsführungen und Standortbesichtigungen durch.
Gemäß den Bestimmungen der Öko-Audit-Verordnung beurteilen Umweltgutachter das interne Umweltmanagementsystem, das Öko-Controlling sowie die Umwelterklärung des Unternehmens. Auch überprüfen sie in diesem Zusammenhang, ob die standortbezogene Umweltpolitik der Firma mit den Bestimmungen des EMAS übereinstimmt.
Im nächsten Schritt kontrollieren Umweltgutachter, ob und inwieweit die umweltrechtlichen Bestimmungen gemäß des EMAS eingehalten werden. Erfüllt das Unternehmen alle notwendigen Kriterien und Bedingungen, bestätigen die Gutachter in einem Prüfvermerk die Beachtung der relevanten Bestimmungen. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das EMAS-Logo der EU an das Unternehmen vergeben werden.
Ihre Beobachtungen und Ergebnisse halten Umweltgutachter abschließend schriftlich in einem Gutachten fest. Dieses gibt darüber Auskunft, wie umweltverträglich die Produkte und Verfahren des Unternehmens wirklich sind, also beispielsweise wie hoch die Schadstoffbelastung und die Emission von Treibhausgasen ist.
Darüber hinaus gehört es ebenfalls zum Aufgabenbereich von Umweltgutachtern, die Unternehmen und Organisationen in Umweltschutzfragen zu beraten. Anhand der Ergebnisse ihrer Untersuchungen erarbeiten sie Konzepte und Vorschläge für betriebliche Verbesserungsmaßnahen. Dabei kann es sich beispielsweise um ein effizienteres Energiesparmanagement oder um verbesserte Arbeitsschutzmaßnahmen handeln. Aufgrund rechtlicher Gesichtspunkte ist in diesem Fall eine Zertifizierung desselben Unternehmens nach EMAS-Richtlinien jedoch nicht möglich.
Umweltgutachterinnen arbeiten zumeist in Sachverständigenbüros. Darüber hinaus finden sie aber auch in Ingenieurbüros z. B. für Umwelttechnik, Abfalltechnik oder Entsorgung sowie in technischen, physikalischen und chemischen Untersuchungseinrichtungen Beschäftigung.
Um als Umweltgutachterin tätig sein zu können, benötigt man in der Regel eine Weiterbildung im Bereich Umweltschutz oder Chemietechnik. Zudem ist es möglich, ein entsprechendes Studium zu absolvieren. Unter anderem ermöglichen folgende Berufe und Studiengänge einen Einstieg in den Beruf: