Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachterinnen und Kfz-Gutachter bewerten den Zustand von Unfallfahrzeugen, von Gebrauchtwagen oder begutachten Fahrzeuge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Die Bezeichnungen für diesen Beruf sind vielfältig: Kfz-Prüfingenieur wird ebenso verwendet wie amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Hier gibt es noch weitere Unterscheidungen wie amtlich anerkannte Sachverständige (aaS), amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis (aaSmT), amtlich anerkannte Prüfer (aaP) oder amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnis (aaPmT).
Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Analyse von Verkehrsunfällen und deren Ursachen. In allen Fällen handelt es sich um gebrauchte Kraftfahrzeuge aller Art. Es geht also nicht nur um herkömmliche Fahrzeuge wie PKW oder LKW, sondern auch um Anhänger, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Wassersportfahrzeuge oder Yachten.
Fahrzeuge, die in einen Unfall involviert waren, müssen genauestens untersucht werden. Dabei wird nicht nur der verbleibende Zeitwert ermittelt, sondern es wird auch die Unfallursache rekonstruiert und in einem Gutachten für das Gericht oder die Versicherung der Unfallhergang festgehalten. Kfz-Sachverständige der TÜV-Stelle führen amtliche Untersuchungen durch, um ggf. technische Daten im Kfz-Brief zu ändern, nehmen den Fahrzeugen die TÜV- und ASU-Prüfungen ab und überprüfen die Verkehrssicherheit der Gefährte.
Weiterführende berufliche Möglichkeiten für Kfz-Sachverständige stellen besondere Qualifikationen oder Spezialisierungen dar. Diese können sie in den Bereichen Fahrzeugmechanik und -Technik, Unfallanalyse, bei der das Kfz-Schadensgutachten ein wichtiger Punkt ist, Fahrzeugbau und EDV-Anwendungen erwerben.
Um als Kraftfahrzeugsachverständiger bzw. Kraftfahrzeugsachverständige oder Prüfer bzw. Prüferin (auch Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Gutachterin genannt) arbeiten zu dürfen, benötigt man eine amtliche Anerkennung. Diese erfolgt durch nach Landesrecht bestimmte Anerkennungsbehörden und hat einige Voraussetzungen. Zu diesen gehören als berufliche Vorerfahrung eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder Meister und eine mindestens sechsmonatige Ausbildung in einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr. Die mindestens eineinhalbjährige Berufserfahrung kann allerdings auch in einem Kraftfahrzeugbetrieb oder in einer Kraftfahrzeugfabrik gemacht worden sein. Des Weiteren müssen die Bewerber und Bewerberinnen das 23. Lebensjahr vollendet haben, eine Fahrerlaubnis aller Klassen besitzen und in einer Prüfung ihre fachliche Fähigkeit nachgewiesen haben. Für einen Prüfer, der lediglich mit Teilbefugnissen ausgestattet werden soll, reicht die technische Laufbahn aus, für amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer ohne Einschränkungen ist jedoch eine akademische Vorbildung im Maschinenbau, in der Elektrotechnik oder im Kraftfahrzeugbau unerlässlich.