Logopäden bzw. Logopädinnen (auch bekannt als Sprachtherapeuten bzw. Sprachtherapeutinnen) beschäftigen sich mit der Therapie von Stimme und Sprache.
Als Logopädin muss man zunächst Störungen im Bereich der Stimme, der Sprache und des Sprechens mit Hilfe von Tests feststellen und identifizieren. Auf Basis dieser Diagnose wird ein Behandlungs- und Förderungsplan erstellt. Dabei wendet man ärztliche, sprachwissenschaftliche und eventuell, je nach Fall, psychologische Erkenntnisse an. Danach wählt die Sprachtherapeutin die entsprechenden Verfahren der Stimmentherapie oder Sprachtherapie aus. Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Sprachtherapeutin ist die Beratung der Angehörigen und der Patienten selbst. Mit ihnen bespricht man, welche Störung oder Krankheit vorliegt und was die Therapiemöglichkeiten sind. Es werden Termine vereinbart, bei denen die verschiedenen Übungen und Methoden angewandt werden und so ein normales Sprechen geschult wird. Weiter berät man Erzieher und Erzieherinnen, die in Sonder- und Sprachheilkindergärten oder -schulen tätig sind.
Hat man sowohl Ausbildung bzw. Studium als auch die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen, kann man z. B. in sonderpädagogischen Kindergärten und Schulen arbeiten, die auf Kinder mit geistiger, körperlicher oder einer Lernbehinderung spezialisiert sind. Auch Sprachheilkindergärten und -schulen können Beschäftigungen für Sprachtherapeuten bieten. Darüber hinaus ist es möglich, in Vorsorge-, Hochschul- und Reha-Kliniken zu arbeiten. Aber auch Zentren für Stimm- und Sprachtherapie sowie für Logopädie und psychologische Therapiepraxen können potenzielle Arbeitgeber darstellen.
Die Tätigkeit als Sprachtherapeut bzw. Sprachtherapeutin, auch Logopäde bzw. Logopädin genannt, setzt eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Logopädie voraus. Beides dauert drei Jahre und kann auch in Kombination stattfinden. Beim Studium der Logopädie kann man allerdings noch ein bis zwei weitere Jahre studieren und damit den Master-Abschluss machen. Dieser Abschluss qualifiziert einen für wissenschaftliche Tätigkeiten an Kliniken, Hochschulen und Universitäten.
Nach der Ausbildung oder dem Studium ist eine Weiterbildung notwendig, um die nötigen Qualifikationen zu erhalten. Außerdem ist eine Zulassung als Leistungserbringer notwendig, um Sprachtherapie als Leistung an Versicherte weitergeben zu dürfen. Zudem ist man verpflichtet, sich im Bereich der Logopädie und der Sprachtherapie regelmäßig weiterzubilden.