Therapeuten bzw. Therapeutinnen arbeiten häufig in der klinischen Psychologie sowie in Heilberufen. Es gibt viele verschiedene Spezialisierungen, wobei beachtet werden muss, dass nicht alle Berufe, die die Bezeichnung Therapeut im Jobtitel haben, in einem medizinischen Kontext stehen.
Die alleinstehende Bezeichnung Therapeut bzw. Therapeutin ist in Deutschland nicht geschützt und weist daher nicht auf das Vorhandensein einer medizinischen Ausbildung hin. Wird der Begriff ergänzt, so ist die Berufsbezeichnung nur in einigen Fällen gesetzlich geschützt. Die geschützten Berufsbezeichnungen sind entweder im Heilpraktikergesetz, Psychotherapeutengesetz oder im Masseur- und Physiotherapeutengesetz verankert.
Betrachtet man die verschiedenen Spezialisierungen von Therapeuten, muss zwischen den gesetzlich geschützten und den gesetzlich ungeschützten Berufsbezeichnungen unterschieden werden.
Zu den gesetzlich geschützten Heil- und Gesundheitsfachberufen gehören zum Beispiel:
Die Aufgaben und Tätigkeiten der verschiedenen therapeutischen Spezialsierungen sind sehr unterschiedlich. Während Psychologische Psychotherapeuten Menschen mit psychischen und psychosomatischen Störungen behandeln, beraten Logotherapeuten Menschen mit Suchterkrankungen, Ängsten oder Depressionen. Mototherapeuten sind hingegen auf die Förderung der motorischen, kognitiven und seelischen Fähigkeiten durch Bewegungsübungen spezialisiert. Ergotherapeuten behandeln Menschen, die durch Erkrankungen, Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Physiotherapeuten sind wiederum für die Behandlung von Menschen zuständig, die durch einen Unfall oder eine Krankheit in ihrer Bewegung eingeschränkt sind.
Neben den gesetzlich geschützten Therapie-Berufen, existieren zahlreiche Berufsbezeichnungen, die nicht direkt in einem medizinischen Kontext stehen und nicht staatlich geprüft werden.
Zu den nicht gesetzlich geschützten Berufen gehören zum Beispiel:
Auch hier unterscheiden sich die Aufgaben und Tätigkeiten von Beruf zu Beruf. Während Wellnesstherapeuten ihren menschlichen Patienten zur Entspannung verhelfen, kümmern sich Hundetherapeuten um die Behebung von Fehl- und Problemverhalten bei Hunden. Ein Garten- oder Landschaftstherapeut wiederum fokussiert sich auf die heilende Wirkung der Natur. Kunsttherapeuten therapieren ihre Patienten mit gestalterischen und kreativen Methoden.
Therapeuten arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, Reha-Zentren, Gesundheitszentren oder in eigenen Praxen. Die meisten Therapeuten mit nicht-geschützten Berufen sind selbstständig.
Für die Arbeit als Therapeutin gibt es keinen einheitlichen Ausbildungsweg. Die Ausübung der gesetzlich geschützten Berufe ist reglementiert und erfordert häufig eine schulische Ausbildung oder ein abgeschlossenes medizinisches oder psychologisches Studium sowie eine Approbation.
Wer beispielsweise als Psychologische Psychotherapeutin arbeiten möchte, muss ein Psychologiestudium sowie eine anschließende Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin absolvieren. Darüber hinaus wird eine Approbation gemäß dem Psychotherapeutengesetz benötigt.
Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen müssen hingegen eine dreijährige schulische Ausbildung erfolgreich abschließen oder Physiotherapie bzw. Ergotherapie an einer Hochschule studieren.
Wer hingegen als Hundetherapeutin, Landschaftstherapeutin oder Kunsttherapeutin arbeiten möchte, benötigt lediglich die für die Ausübung des Berufs benötigten fachlichen Kompetenzen. Ein expliziter Ausbildungsweg ist bei den ungeschützten Berufen nicht vorgeschrieben.