Als Vertreter des öffentlichen Interesses verfolgen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Straftaten. In der sogenannten objektivsten Behörde der Welt – der Staatsanwaltschaft – sammeln sie sowohl be- als auch entlastende Indizien, die vor Gericht gegen oder für den möglichen Straftäter oder die potentielle Straftäterin verwendet werden, sodass schließlich über deren Schuld oder Unschuld entschieden werden kann.
Sobald die Staatsanwaltschaft beispielsweise über eine Anzeige vom Verdacht einer Straftat erfährt, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein. Der Anfangsverdacht wird dann unter der Gesamtverantwortung eines Staatsanwalts sachgerecht und gesetzesmäßig untersucht. Er legt fest, in welcher Art und in welchem Umfang die Ermittlungen stattfinden.
Der Staatsanwalt nutzt polizeiliche Akten, um zu entscheiden, ob die Beweislage für eine Anklage ausreicht. Stellt er fest, dass weitere Ermittlungen und Nachforschungen notwendig sind, beauftragt er die Polizei. Bei Kapitalverbrechen wie beispielsweise Mord kann es vorkommen, dass der Staatsanwalt selbst in die Ermittlungen involviert ist und Zeugen befragt, den Tatort besichtigt oder Wohnungen durchsucht. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet er, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehlsantrag gestellt oder das Verfahren eingestellt wird.
Anders als im Zivilrecht ist im Strafrecht nicht der Bürger, sondern der Staat im Falle einer Anklage der Kläger. Staatsanwälte vertreten vor Gericht die Anklage. Dabei beleuchten sie durch Fragen und Anträge alle Faktoren, die für das Strafmaß bzw. das Urteil relevant sind. Hierfür holen sie gegebenenfalls auch Expertenmeinungen ein, die behördliche Gutachten zu der Schuldfähigkeit oder Verkehrstüchtigkeit erstellen.
Nach objektiver Beurteilung stellen die Staatsanwälte im Schlussplädoyer entweder einen Antrag auf Verurteilung oder auf Freispruch. Ein Richter legt schließlich ein Urteil und das entsprechende Strafmaß fest.
Nach der Verurteilung sorgen die Staatsanwälte gemeinsam mit Rechtspflegern für die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile. Sie laden schriftlich zum Strafantritt, entscheiden über Strafaufschub- und Strafunterbrechungsanträge und wirken bei Begnadigungsverfahren mit. Außerdem übermitteln sie die Verurteilungen an das Bundeszentralregister bzw. Verkehrszentralregister. Abgeschlossene Fälle werden von den Staatsanwälten oder ihren Mitarbeitern archiviert.
Staatsanwälte sind in der Justizverwaltung tätig. Sie sind bei Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten bzw. bei der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs angestellt oder möglicherweise auch im Staatsdienst verbeamtet.
Die Ausübung des Berufes Staatsanwältin ist reglementiert. Wie auch andere Juristen benötigen sie zunächst ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Jura). Außerdem müssen sie die Befähigung zum Richterinnenamt besitzen, um zur Staatsanwältin berufen zu werden. Diese Befähigung erhalten Staatsanwältinnen, wenn sie die erste und zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Außerdem müssen sie in der Regel einen Probedienst als Richterin leisten. Nach mindestens drei oder maximal fünf Jahren werden sie dann bei Eignung zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Staatsanwältinnen, die eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen wollen, benötigen üblicherweise eine Promotion. Für die Berufung als Hochschulprofessorin ist meist eine Habilitation notwendig.
Ein Staatsanwalt wird nicht nach eigenem Ermessen tätig, sondern ist bei einem Anfangsverdacht verpflichtet, zu ermitteln. Die objektive Aufklärung eines Verbrechens oder einer Straftat stellt eine große Verantwortung dar. Daher muss ein Staatsanwalt verantwortungsbewusst und in der Lage sein, objektiv und professionell alle relevanten Umstände zu analysieren. Er benötigt Menschenkenntnis und Empathie, um beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Angeklagten und Zeugen einzuschätzen. Darüber hinaus sollte ein Staatsanwalt kommunikativ und durchsetzungsstark sein, um eine Anklage vor Gericht im Sinne des Staates zu vertreten. Psychische Belastbarkeit ist vonnöten, wenn er im Rahmen seiner Ermittlungen beispielsweise mit schweren Schicksalsschlägen oder grausamen Verbrechen konfrontiert wird.