Ohne gesetzliche Vorschriften und Normen wäre unser Zusammenleben in einer Gesellschaft unmöglich. Deshalb brauchen wir Gesetze und auch Menschen die sie durchsetzendurchsetzen – die Juristen. Als Juristen bzw. Juristinnen bezeichnet man Akademiker, welche das Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben. Nach Ablegung der zweiten Staatsprüfung können sie als Volljurist bzw. Volljuristin bezeichnet werden.
Allerdings ist die Berufsbezeichnung Jurist an sich in Deutschland nicht geschützt. Juristen setzen sich mit Gesetzen und Rechtsnormen auseinander, welche das gesellschaftliche Zusammenleben regeln. Durch rechtliche Beratungen und Ausgestaltungen arbeiten sie an Rechtsnormen, Rechtsordnungen und Rechtssystemen mit. Falls es zum juristischen Streitfall kommt, versuchen sie eine Einigung herbeizuführen.
Die Hauptaufgabe von Juristen besteht darin, Rechtsnormen anzuwenden und diese für konkrete Rechtsfragen auszulegen. Außerdem wirken sie auch an der Weiterentwicklung oder Auslegung des Rechts mit.
Die typischen Rechtsberufe, in denen Juristen arbeiten, sind:
Doch darüber hinaus können sie auch in größeren Unternehmen, in Verbänden und Organisationen sowie in Behörden tätig sein. Dort sind sie an Vertragsabschlüssen und Abmachungen aller Art wie z. B. Kauf- oder Mietverträgen, Arbeitsverträgen etc. beteiligt. Weiterhin prüfen sie bestehende Verträge und setzen diese gegebenenfalls vor Gericht durch. Darüber hinaus analysieren sie die rechtlichen Voraussetzungen oder Folgen für bestimmte Vorgänge und Abläufe. Dies tun sie beispielsweise in Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Aspekte im Personalwesen oder aber bezüglich patent- bzw. urheberrechtlichen Fragen beim Einsatz bestimmter Verfahren in der Produktion. Auch klären sie die rechtlichen Regelungen für derartige Fragen und informieren über rechtskonforme Vorgehensweisen. Manche Juristen arbeiten auch in der Außendarstellung und im Marketing von Unternehmen, Verbänden oder Behörden.
Jurist ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer als Jurist tätig sein möchte, benötigt zunächst ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich der Rechtswissenschaften. In Deutschland ist dies in der Regel mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung erreicht. Abweichend hiervon gibt es aber auch universitäre Prüfungsordnungen, welche nach Absolvierung des rechtswissenschaftlichen Grundstudiums akademische Grade wie Bachelor, Master oder auch Diplom-Jurist verleihen. Als Volljuristen können sich aber nur diejenigen Juristen bezeichnen, die nach dem Grundstudium noch das Referendariat und anschließend noch das Zweite Juristische Staatsexamen abgelegt haben. Nur diese sogenannten Volljuristen sind dazu qualifiziert, im Staatsdienst tätig zu sein, also als Richter, Staatsanwalt oder Notar zu arbeiten.
Das grundständige Studienangebot für Juristen an Universitäten und Hochschulen gliedert sich in Deutschland in folgende Studiengänge:
Studieninhalte sind in erster Linie die juristische Fachterminologie aus allen drei Rechtsbereichen, also Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht. Darüber hinaus befassen sich die Studierenden der Rechtswissenschaften aber auch mit der Justizverwaltung, dem Mahn- und Klagewesen, der Mediation, der Rechtsvertretung, der Vertragsgestaltung und Vertragsausarbeitung etc.
Nach dem abgeschlossenen Studium kann sich der Jurist dazu entscheiden, sich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren. Dies ist aufgrund der sonst enorm breit gefächerten Tätigkeitsbereiche meistens der Fall. Besonders häufig betrifft dies Anwälte, die durch ergänzende Fortbildungen und Lehrgänge eine zusätzliche Qualifizierung erwerben. Ein Beispiel ist die Bezeichnung Fachanwalt für das Familien- oder Verkehrsrecht.