Steinmetze und Steinmetzinnen (bzw. Steinbildhauer und Steinbildhauerinnen) sind für die Bearbeitung von Kunst- und Naturstein verantwortlich. Sie stellen Grabsteine, Skulpturen oder Denkmäler her und sind ebenso für die Restaurierung und Instandhaltung dieser zuständig.
Steinmetze sind unter anderem für die Herstellung von Skulpturen und Reliefs (künstlerische Darstellungen, die sich plastisch von ihrem Hintergrund abheben) aus Natur- oder Kunststein zuständig. Die Gestaltung von Schriften in Stein kann ebenso in ihren Tätigkeitsbereich fallen wie die Restaurierung von Bildhauerarbeiten oder historischen Bauwerken. Um diese zu restaurieren oder zu rekonstruieren, werden sowohl historische als auch moderne Materialen und Arbeitstechniken herangezogen. In diesem Zusammenhang kann es ebenfalls die Aufgabe von Steinmetzen sein, das Objekt in die Kunst- und Kulturgeschichte einzuordnen, um die richtigen Materialen und Techniken zu verwenden. Im Bereich der Denkmal- oder Bauwerkpflege prüfen sie den Zustand des Objektes, reinigen dieses, fertigen Ergänzungen an oder führen Reparaturmaßnahmen durch. Im Anschluss werden die Oberflächen konserviert, um sie vor äußeren Einflüssen wie Witterung zu schützen.
Ebenso beraten Steinmetze Kunden hinsichtlich der verschiedenen Materialen und Ausführungen ihres Handwerks und fertigen Skizzen, Entwürfe und Modelle an, bevor sie mit der Bearbeitung des Steines beginnen. Hierfür bedienen Steinbildhauer u. a. programmierbare Maschinen, um den Stein in die gewünschte Größe zu sägen. Für feinere Arbeiten werden handgeführte Geräte verwendet. Auch die Pflege und Wartung der eingesetzten Instrumente obliegt der Verantwortung der Steinmetze. Durch Behauen des Steines gestalten sie die Oberfläche oder schlagen Schriften in den Stein. Ein Steinmetz kann auch Vergoldungen oder Färbungen bzw. Tönungen des Steins vornehmen.
Zudem können Steinmetze für die Herstellung von Bodenplatten, Fassadenplatten, Treppen und Grabsteinen zuständig sein. Ggf. montieren sie die fertigen Erzeugnisse auch an den vom Kunden gewünschten Ort. Sowohl die Ausstattung von Innenräumen als auch von Gebäudefassaden und Außenanlagen liegt in der Verantwortung eines Steinmetzes. Auf Baustellen werden daher auch Küchenarbeitsplatten und Fensterbänke versetzt, Dämmstoffe eingebaut und Fassadenbekleidungen montiert.
Als geprüfter Meister im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk können zudem leitende Aufgaben auf den Steinmetz zukommen. So ist er für die Leitung der Arbeitsprozesse zuständig und stellt die Qualität seiner Produkte sicher. Er führt und betreut sein Personal und übernimmt den betrieblichen Anteil der Ausbildung seiner Azubis. Auch die Einhaltung der vorschriftsmäßigen Ausführung von Montage- und Restaurierungsarbeiten obliegt seiner Kontrolle. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten sind ebenfalls Teil des täglichen Geschäftes, um z. B. Kosten zu kalkulieren oder den betriebsbezogenen Schriftverkehr zu erledigen.
Als Sachverständiger für Naturstein analysiert ein Steinmetz Schäden und erstellt die zugehörigen Privat- oder Gerichtsgutachten.
Ungelernte Kräfte können in Steinmetzbetrieben unterstützende Helfertätigkeiten bei Bedienung und Reinigung der Maschinen ausüben. Unter Anleitung der Fachkräfte ist es auch möglich, dass sie z. B. bei der Herstellung und der Verlegung von Bodenplatten helfen. Umfang und Anforderungen der zu erfüllenden Aufgaben variieren jedoch in Abhängigkeit des Bildungsgrades bzw. der zuvor abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung.
So vielfältig die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind, so facettenreich sind auch die beruflichen Einsatzmöglichkeiten. Betriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks und der Be- und Verarbeitung von Natur- und Naturwerksteinen kommen als Arbeitgeber in Frage. Darüber hinaus bieten folgende Einrichtungen gute Anstellungschancen für Steinmetze:
Alternativ steht dem Angestelltenverhältnis der Schritt in die Selbstständigkeit gegenüber. Hierfür ist jedoch die abgeschlossene Meisterprüfung als Steinmetz- und Steinbildhauermeister zwingende Voraussetzung.
Eine Hilfskraft in einem Steinmetzbetrieb benötigt keine Ausbildung.Dennoch kann einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich hilfreich sein, um eine Anstellung zu finden.
Die Ausbildungen als Steinmetzin und Steinbildhauerin in den Fachrichtungen Steinbildhauerarbeiten und Steinmetzarbeiten sind jeweils anerkannte Ausbildungsberufe im Handwerk, welche innerhalb von drei Jahren dual an einer Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb absolviert werden. Der anerkannte industrielle Ausbildungsberuf der Naturwerksteinmechanikerin bietet ebenfalls eine gute Grundlage für angehende Steinmetzinnen. Hier können sie zwischen den Fachrichtungen Steinmetztechnik, Schleiftechnik oder Maschinenbearbeitungstechnik wählen. Nach Abschluss einer dieser Ausbildungen besteht die Möglichkeit, als Bausteinmetzin oder Grabsteinmetzin tätig zu werden.
Steinmetzinnen, die sich weiterbilden möchten und über eine abgeschlossene Gesellinnenprüfung sowie über zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, können zudem eine Weiterbildung zur Steinmetz- und Steinbildhauermeisterin im Bereich der Denkmalpflege absolvieren. Der für die Prüfungsanmeldung nicht verpflichtende Lehrgang nimmt in Vollzeit sechs Wochen in Anspruch.
Außerdem besteht in Verbindung mit einer abgeschlossenen Geselleninnenprüfung als Steinmetzin die Möglichkeit, die bundesweit einheitlich geregelte Meisterweiterbildung abzuschließen. Auch eine Geselleninnenprüfung eines anderen handwerklichen Ausbildungsberufes qualifiziert zur Meisterprüfung, sofern mehrjährige Berufserfahrung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vorgewiesen werden kann. Die Dauer dieser Weiterbildung variiert je nach Bildungsanbieter. Auch hier ist der Besuch von vorbereitenden Lehrgängen allerdings nicht verpflichtend.
Die abgeschlossene Meisterprüfung ist wiederum Voraussetzung, um an der Weiterbildung zur Restauratorin für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk teilzunehmen. Je nach Bildungsanbieter nimmt diese vier bis 18 Monate in Anspruch. Es wird auch hier für die Zulassung zur Prüfung kein verpflichtender Lehrgang vorausgesetzt.