Strahlenschutzbeauftragte sind in Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten, für die Einhaltung von Schutzvorschriften gemäß der Strahlenschutzverordnung zuständig. Sie kennen sich in den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Medizin und Kerntechnik mit den jeweiligen Gefahren bestens aus und schützen Personen, Sachgüter und die Umwelt.
Eng verwandte Berufe, deren Tätigkeitsfelder sich zum Teil überschneiden, sind Strahlenschutzwerker und Strahlenschutzfachkraft.
Strahlenschutzbeauftragte sorgen für die Einhaltung und Umsetzung von Schutzvorschriften gemäß Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei radioaktiver Strahlung oder Röntgenstrahlung. Sie leiten und beaufsichtigen sämtliche Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes. Dazu gehört die Überprüfung von Geräten, die für den Strahlenschutz installiert wurden und die Überwachung von Prozessen der Strahlenexposition.
Für die Mitarbeitenden, die mit Strahlungen zu tun haben, stellen Strahlenschutzbeauftragte die notwendige Strahlenschutzausrüstung bereit. Zudem achten sie auf eine fachgerechte Einweisung und Unterweisung dieser Mitarbeitenden. Wenn Personen Strahlen ausgesetzt sind, sorgen die Strahlenschutzbeauftragten dafür, dass sie die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Versorgung erhalten. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, die Zutrittskontrolle zu Strahlenschutzbereichen zu überwachen.
Zudem führen sie selbst Strahlenmessungen durch, die sie dokumentieren und auf Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen überprüfen. Sollten Abweichungen auftreten, liegt es an den Strahlenschutzbeauftragten, eine Verbesserung der Maßnahmen zum Strahlenschutz zu initiieren. Zuletzt sind Strahlenschutzbeauftragte für Genehmigungsanträge und die Kommunikation mit Genehmigungsbehörden im Rahmen ihrer Tätigkeit zuständig.
Strahlenschutzbeauftragte sind in Betrieben und Einrichtungen beschäftigt, die im Rahmen der betrieblichen Eigenüberwachung gesetzlich dazu verpflichtet sind, Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Mögliche Arbeitgeber sind Unternehmen der Abfallwirtschaft oder Elektrizitätserzeugung, Kernkraftwerke, Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie Strahlenschutzbehörden.
Strahlenschutzverantwortliche eines Betriebs sind nach § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten zuständig. Dabei muss die Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten durch eine für den Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung sowie die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben werden. Der Erhalt der Fachkunde wird durch die vorgeschriebene Teilnahme regelmäßiger Aktualisierungskurse gefordert. Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Tatsachen vorliegen dürfen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit in dieser Position begründen könnten. Die Tätigkeit ist demnach streng reglementiert.
Viele Arbeitgeber erwarten zudem häufig eine Weiterbildung im Strahlenschutz oder in der Physik- und Kerntechnik. Je nach beruflicher Vorbildung eröffnen sich zudem weitere Berufs- und Karrierechancen durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium im Bereich Physikingenieurwesen oder Umwelttechnik.
Austretende Strahlung bedroht die Sicherheit aller Menschen, weshalb Strahlenschutzbeauftragte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit mitbringen müssen. Für die Durchführung und Auswertung von Messungen ist ein analytisches Denkvermögen wichtig. Da Strahlenschutzbeauftragte technische Sachverhalte, die für die Vermeidung von Strahlenexposition entscheidend sind, beurteilen müssen, ist ein technisches Verständnis zwingend vorausgesetzt. Auch ein medizinisches Verständnis ist essenziell, um die Folgen der Strahlenbelastung beurteilen und verstehen zu können.