Immer mehr Kraftwerke sollen abgeschaltet werden, trotzdem ist die Gefahr für Mensch und Umwelt, welche von ionisierender Strahlung ausgeht, ein ständig präsentes Thema. Die Strahlenschutzkraft ist für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in beispielsweise Kraftwerken zuständig, verhindert Kontaminationen, führt Messungen durch und trägt so zur allgemeinen Sicherheit bei.
Die Strahlenschutzfachkraft ist für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung verantwortlich. Sie führt stetig Dosisleistungsmessungen und Kontaminationsmessungen durch, wertet die Ergebnisse aus, dokumentiert diese und erstellt daraufhin entsprechende Protokolle. Mithilfe der Ergebnisse, welche aus den Messungen gewonnen werden, berechnet die Strahlenschutzfachkraft Abschirmungen und plant und realisiert Schutzmaßnahmen, um einen unkontrollierten Austritt von radioaktiven Stoffen aus dem Kraftwerk zu verhindern. Abfallmanagement sowie Reststoffdeklaration und Abfalldeklaration gehört ebenso zu den Aufgaben einer Strahlenschutzfachkraft wie das Leiten von Störeinsätzen, beispielsweise bei einer Kontamination oder einem Strahlenaustritt. Auch bei der Überwachung von Radioaktivtransporten und der Dokumentation von Betriebsvorgängen und Transportvorgängen kommt die Strahlenschutzfachkraft zum Einsatz. Da immer mehr Kraftwerke abgeschaltet werden sollen oder schon abgeschaltet sind, helfen die Strahlenschutzkräfte auch bei diesen Prozessen und überwachen die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Um den Schutz jedes Mitarbeiters zu garantieren, bietet die Strahlenschutzfachkraft regelmäßig entsprechende Schulungen für ihre Kollegen an.
Die Strahlenschutzfachkraft findet in den meisten Fällen eine Anstellung in Unternehmen mit kerntechnischen Anlagen, beispielsweise Atomkraftwerke oder kerntechnische Forschungseinrichtungen. Aber auch spezialisierte Entsorgungsbetriebe oder Herstellfirmen für nukleartechnischen Anlagenbau sind mögliche Arbeitsplätze.
Bei der Strahlenschutzfachkraft handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung. Die Abschlussprüfung ist gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) geregelt und aus diesem Grund können auch die Dauer der Ausbildung und die Zugangsvoraussetzungen variieren. Um zu einem Weiterbildungsprogramm zugelassen zu werden, benötigen die Bewerber eine abgeschlossene Ausbildung in verwandten Bereichen, beispielsweise dem Anlagenbau, sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Auch ein Studium, beispielsweise der Ingenieurwissenschaften, ist eine Möglichkeit, um zur Weiterbildung zugelassen zu werden. Nach dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung benötigt die Strahlenschutzfachkraft meist zusätzlich einen Strahlenpass sowie eine bestandene Zuverlässigkeitsprüfung.
Die Strahlenschutzfachkraft kann weiterhin im Rahmen einer Aufstiegsausbildung ihr Kompetenzprofil erweitern und Karrierechancen ausbauen. Hier kommen beispielsweise eine Technikerweiterbildung in Fachrichtungen wie Physik und Umwelttechnik oder ein Studium der Umwelt- und Sicherheitstechnik in Frage.
Da austretende Strahlung die Sicherheit aller Menschen bedroht, sind ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit der Strahlenschutzfachkraft. Außerdem sollte sie selbstständig, strukturiert und sorgfältig arbeiten und dabei trotzdem Teamgeist besitzen. Zusätzlich sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift in deutschen Unternehmen von Nöten.