In Zeiten des Klimawandels wird immer deutlicher, dass die Ressourcen und Kapazitäten der Erde nicht unendlich sind. Unternehmen und andere Institutionen tragen eine hohe Verantwortung, beim Schutz der Umwelt ihren Beitrag zu leisten. Deshalb sorgen Umweltmanagementbeauftragte (kurz Umweltbeauftragte) dafür, dass Betriebe mindestens die gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz einhalten.
Ein Umweltbeauftragter stellt sicher, dass Unternehmen sparsam mit Energie, Wasser und anderen Ressourcen umgehen und so die Vorgaben des innerbetrieblichen Umweltschutzes einhalten. Dieser erstreckt sich auf die Bereiche Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall und Störfälle. Der Umweltbeauftragte plant, steuert und kontrolliert alle notwendigen Maßnahmen, um ein Umweltmanagementsystem zu implementieren und zu optimieren. Er gewährleistet beispielsweise, dass Gefahrstoffe nur unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften eingesetzt und auch wieder entsorgt werden. In vielen Fällen sind Kontrollmessungen gesetzlich vorgeschrieben. Der Umweltbeauftragte organisiert die Termine dieser Messungen, wirkt bei der Durchführung mit und wertet die Ergebnisse aus.
Außerdem überprüft er Produktionsanlagen auf ihre einwandfreie Funktion und veranlasst bei Mängeln die Behebung der Fehler. Auch über die gesetzlichen Pflichten hinaus setzt sich ein Umweltbeauftragter für umwelttechnische Verbesserungen sowie für umweltfreundliche Produktionsmethoden ein. Er berät die Geschäftsleitung und die Abteilungsleitungen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und unterstützt bei der Entwicklung von Umweltzielen und Umweltmaßnahmen. Auch für alle anderen Mitarbeiter fungiert er als Ansprechpartner für alle Themen des Umweltschutzes. Darüber hinaus veranlasst ein Umweltbeauftragter Mitarbeiterschulungen und -unterweisungen oder führt diese sogar selbst durch.
Ein Umweltbeauftragter wendet Methoden für die Bewertung der Umweltleistung nach DIN EN ISO 14001 an, der Umweltmanagementnorm, die weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt. Auch Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes und der Öffentlichkeitsarbeit können in sein Aufgabengebiet fallen.
Der berufliche Werdegang einer Umweltbeauftragten ist nicht einheitlich geregelt. Üblicherweise wird eine Weiterbildung in einem umweltschutzrelevanten Bereich oder ein entsprechendes Studium gefordert. Technikerinnen für Umweltschutz oder Absolventinnen des Studiengangs Umweltwissenschaft haben daher gute Chancen auf eine Beschäftigung in dieser Position. Umweltbeauftragte sollten sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten, besonders, wenn sie Kontrollmessungen durchführen. Durchsetzungsstärke und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen sind darüber hinaus ebenso relevant für den Beruf wie Überzeugungskraft und Teamfähigkeit, die gefordert sind, um alle Beteiligten für die Erreichung der Umweltziele zu gewinnen.
Umweltschutz ist in jeder Branche ein wichtiges Thema. Daher finden Umweltbeauftragte in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche Beschäftigung. Sie sind entweder in Unternehmen tätig, die den gesetzlichen Umweltschutzbedingungen unterliegen oder arbeiten in Betrieben, die freiwillig dem Umweltschutz besondere Bedeutung beimessen. Auch die öffentliche Verwaltung und Unternehmensberatungen, die auf Umweltschutz spezialisiert sind, bieten Beschäftigungsmöglichkeiten.