Seit 2011 ist jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, dazu verpflichtet, einen Verkehrsleiter bzw. eine Verkehrsleiterin zu beschäftigen. Diese übernehmen die Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens.
Ein verwandter Beruf ist der des Disponenten, dessen Tätigkeitsbereich sich zum Teil mit dem des Verkehrsleiters überschneidet. Disponenten sind im Bereich der Logistik tätig und organisieren den Transport von Waren. Sie sorgen zudem für die Einhaltung von Terminen und teilen die Transportmittel und das Fahrpersonal ein.
Der Verkehrsleiter organisiert den Güterkraftverkehr eines Unternehmens. Dabei ist er beispielsweise für das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge sowie für die Rechnungsführung zuständig. Er übernimmt die Disposition von Fahrern und Ladungen und beachtet dabei die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Eine weitere Aufgabe des Verkehrsleiters besteht darin, die Beförderungsverträge und Beförderungsdokumente zu überprüfen.
Außerdem prüft der Verkehrsleiter die bestehenden Sicherheitsverfahren, indem er unter anderem sicherstellt, dass die geltenden Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und die Ladung fachgerecht gesichert wird. Er gewährleistet auch, dass das Gewicht und die Maße der Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen und dass die Fahrzeuge verkehrstüchtig sind.
Verkehrsleiter finden in allen Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, eine Anstellung.
Um als Verkehrsleiterin tätig sein zu können, ist in der Regel eine entsprechende Fachkundeprüfung erforderlich, für die einige vorbereitende Kurse angeboten werden. Die Prüfung wird beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt.
Der Fachkundenachweis kann alternativ auch durch einen Abschluss in einem der folgenden Ausbildungsberufe erfolgen:
Auch durch ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Spedition und Logistik kann die nötige Fachkunde nachgewiesen werden.
Generell kann ein Unternehmen jede Person als Verkehrsleiterin bestellen, die über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die Verkehrsleiterin kann entweder bereits im Unternehmen tätig sein oder extern eingestellt werden. Für die externe Verkehrsleiterin gilt eine Beschränkung, laut der sie nur bei maximal vier Unternehmen beschäftigt sein und insgesamt nicht mehr als 50 Fahrzeuge betreuen darf.
Eine essenzielle Eigenschaft für den Beruf der Verkehrsleiterin ist Zuverlässigkeit. Gegen die Verkehrsleiterin darf keine Verurteilung wegen einer Straftat oder dem Verstoß gegen Vorschriften bestehen oder bestanden haben.